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Studierendenkanzlei

Hochschulzugangsberechtigung (Studienberechtigung)

Hier erfahren Sie, mit welchen schulischen Bildungsnachweisen oder beruflichen Qualifikationen Sie eine Studienberechtigung, die sogenannte Hochschulzugangsberechtigung, für die Aufnahme eines grundständigen Studiums (Bachelor, Staatsexamen) an der Universität Würzburg nachweisen.

Grundsätzlich benötigen Sie für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife. Darüber hinaus können auch beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung unter bestimmten Voraussetzungen einen Universitätszugang erhalten.

Bitte beachten Sie, dass der Zugang zu einzelnen Fächern oder Studiengängen durch eine Zulassungsbeschränkung, Eignungsprüfung, etc. eingeschränkt sein kann. Zudem kann nicht jeder Studiengang zu einem Sommersemester begonnen werden. Lesen Sie daher unbedingt die Informationen zum jeweiligen Studiengang in der Liste der Studienfächer.

Falls Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben und ein Masterstudium beabsichtigen, lesen Sie bitte die Informationsseiten zu den Masterstudiengängen.

Studieninteressierte mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ausländischer Hochschulzugangsberechtigung informieren sich bitte auf den Seiten des International Office.

Hinweis:
Die folgenden Seiten beinhalten nur die wichtigsten Bestimmungen für einen Hochschulzugang, da eine abschließende Auflistung aller möglichen Hochschulzugangsberechtigungen hier zu umfangreich wäre. Die detaillierten rechtlichen Bestimmungen für den Hochschulzugang an bayerischen Universitäten finden Sie in der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.