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    Studierendenkanzlei

    Erteilung des SEPA-Lastschrift-MANDATS

    Ohne ein SEPA-Lastschriftmandat ist keine Online-Rückmeldung möglich.

    Des Weiteren können Sie das erteilte SEPA-Lastschriftmandat für alle an der Universität Würzburg möglichen bargeldlosen Zahlungsverfahren verwenden. U.a. können Sie damit Ihr RZ-Druckkonto aufladen oder im RZ-Webshop Software kaufen.

    Das SEPA-Lastschriftmandat an der Universität Würzburg ist ein Dauer-SEPA-Lastschriftmandat. Das bedeutet, dass Sie z.B. für die Rückmeldung zum darauffolgenden Semester oder für den nächsten Softwarekauf kein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen müssen.

    SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So einfach geht's!

    • Melden Sie sich über Ihre Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) in WueStudy an.
    • Über den Quicklink "Studienservice" bzw. über "Mein Studium" - Funktion "Studienservice" gelangen Sie zum Reiter "Zahlungen". Rechts unter Aktionen finden Sie dann die Funktion "SEPA-Lastschriftmandat erteilen". Von hieraus werden Sie zur Internetseite unserer Finanzabteilung weitergeleitet.
    • Dort loggen Sie sich bitte ebenfalls mit Ihren Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) ein.
    • Auf der folgenden Seite füllen Sie dann bitte die Datenfelder für das SEPA-Lastschriftmandat aus.
    • Zum Schluss drucken Sie sich das SEPA-Lastschriftmandat aus, unterschreiben es und schicken es im Original per Post an die aufgedruckte Adresse der Universität Würzburg.

    Sobald das SEPA-Lastschriftmandat von der Universität Würzburg bearbeitet und freigeschaltet ist, erhalten Sie eine E-Mail an Ihre studentische Emailadresse (stud-mail). Dies kann je nach Arbeitsaufkommen ca. eine Woche dauern.

    Ob Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird Ihnen in WueStudy (unter dem Quicklink "Studienservice" bzw. über "Mein Studium" - Funktion "Studienservice") auf dem Reiter "Bankverbindungen" angezeigt.

    Wenn Sie noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird Ihnen dies ebenfalls in WueStudy auf dem Reiter "Bankverbindungen" angezeigt. Im nächsten Schritt müssen Sie - wie oben beschrieben - online ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

    Das „rote“ Icon auf dem Reiter „Zahlungen“ bedeutet, dass noch kein gültiger LastschriftAUFTRAG vorhanden ist. Es sagt aber nichts über das Vorhandensein eines SEPA-Mandats aus. Ob Sie bereits ein SEPA-Mandat erteilt haben, sehen Sie auf dem Reiter „Bankverbindung“.

    Die Verwaltung der SEPA-Mandate findet an der Universität Würzburg ausschließlich in der Finanzabteilung statt. Alle aktuell gültigen SEPA-Mandate werden während der Rückmeldezeiträume täglich in WueStudy aktualisiert. Außerhalb der Rückmeldezeiträume einmal in der Woche.

    Sobald der Universität Würzburg von der Staatsoberkasse Bayern eine Rücklastschrift übermittelt wird, wird zunächst in WueStudy Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für alle weiteren Lastschrifteinzüge gesperrt.

    Sofern die Rücklastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung entstanden ist, teilen Sie uns dies bitte kurz per Email (semesterbeitrag@uni-wuerzburg.de) mit. Wir werden dann umgehend das SEPA-Lastschriftmandat wieder freischalten, so dass Sie weitere Lastschrifteinzüge beauftragen können.

    Ist die Rücklastschrift jedoch aufgrund eines aufgelösten Kontos bzw. durch Widerruf der Lastschrift entstanden, so müssen Sie uns leider ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen (siehe unter „SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So einfach geht's!“).

    Sofern sich die Voraussetzungen für ein in der Vergangenheit erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ändern, muss diese Änderung zwischen Ihnen und der Universität Würzburg erneut schriftlich vereinbart werden.

    Grundsätzlich gilt, dass alle Daten eines SEPA-Lastschriftmandats geändert werden können, ohne dass im rechtlichen Sinne ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilt bzw. eingeholt werden muss. Änderungen von SEPA-Mandatsdaten ohne Vereinbarung und Unterzeichnung eines neuen SEPA-Lastschriftmandats sind z.B. möglich bei Namensänderung wegen Heirat (da sich hier die Person nicht ändert), Änderung der Kontoverbindung bei derselben Bank (schriftliche Mitteilung der Bank ist erforderlich), Änderung der SEPA Mandatsreferenz durch die Universität Würzburg.

    Wenn allerdings eine Änderung der Kontoverbindung gleichzeitig mit einem Bankwechsel einhergeht, müssen Sie zwingend ein neues SEPA-Lastschriftmandat abgeben, da Sie in dem neuen SEPA-Lastschriftmandat zusätzlich auch Ihre neue Bank anweisen müssen, die SEPA- Lastschrift(en) der Universität Würzburg einzulösen.

    Eine Änderung des SEPA-Lastschriftmandats sollte jedoch immer in Schrift- bzw. Textform erfolgen, da wir Ihnen nur so den Nachweis für ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erbringen können. Die Mitteilung von Änderungen per Email ist deshalb leider nicht ausreichend. Für die Änderungen des SEPA-Lastschriftmandats durchlaufen Sie bitte erneut in WueStudy die Funktion „SEPA-Lastschriftmandat erteilen“ (siehe unter „SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So einfach geht's!“).

    Nein, Sie lösen jeden Lastschrifteinzug über die verschiedenen Selbstbedienungsfunktionen selbst aus.

    Dieser Zahlungsvorgang wird anschließend durch die Universität Würzburg elektronisch verarbeitet und zum Lastschrifteinzug an die Bayerische Landesbank München übermittelt. Über die anstehende Belastung Ihres Kontos erhalten Sie im Zuge der Übermittlung an die Bank eine separate E-Mail an Ihre studentische E-Mailadresse. Sie sollten deshalb sicherstellen, dass ab diesem Zeitpunkt und für die folgenden 5 Werktage Ihr Konto über die nötige Kontodeckung verfügt.

    Grundsätzlich kann ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit von Ihnen und von der Universität Würzburg einseitig ohne Kündigungsfrist widerrufen werden. Es genügt eine Mail an sepa@uni-wuerzburg.de.

    Abgesehen von der SEPA-Einmal-Lastschrift verliert ein wiederkehrendes SEPA-Lastschriftmandat auch durch Zeitablauf seine Gültigkeit, sofern es nach dem Ersteinzug nicht innerhalb von 36 Monaten erneut in Anspruch genommen wird.