piwik-script

English Intern
    Studierendenkanzlei

    Erteilung des SEPA-Lastschrift-AUFTRAGES

    Die Erteilung des SEPA-Lastschriftauftrages in WueStudy ist gleichzeitig Ihre Rückmeldung für das nächste Semester.

    Rückmeldung per SEPA-Lastschrift: So einfach geht's!

    • Melden Sie sich über Ihre Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) in WueStudy an.
    • Über den Quicklink "Studienservice" bzw. über "Mein Studium" - Funktion "Studienservice" gelangen Sie zum Reiter "Mein Status". Dort finden Sie rechts unter Aktionen die Rückmeldefunktion.
    • Auf den folgenden Seiten erhalten Sie wichtige Informationen zur Rückmeldung und werden zur Abgabe eines SEPA-Lastschriftauftrages aufgefordert. Dazu klicken Sie bitte rechts auf den Link "Lastschriftauftrag für noch nicht bezahlte Rechnung(en) bestätigen".
    • Direkt im Anschluß daran erfolgt Ihre Rückmeldung für das beantragte Semester, so dass Sie sich Ihre neuen Immatrikulationsbescheinigungen sofort am PC ausdrucken können.

    Konnten wir Ihren Semesterbeitrag aus Gründen, die Sie zu vertreten haben nicht einziehen, müssen wir Ihre Rückmeldung für das betreffende Semester widerrufen. Gründe für eine Rücklastschrift können sein:

    • Ihr Konto weißt eine unzureichende Deckung auf (z.B. kein ausreichendes Guthaben, keine ausreichende Kreditlinie).
    • Das im SEPA-Lastschriftmandat angegebene Konto besteht nicht mehr bzw. das Konto wurde zwischenzeitlich aufgelöst.
    • Der Kontoinhaber hat nach der Belastung seines Kontos der SEPA-Lastschrift widersprochen.
    • Die im SEPA-Mandat angegebene IBAN ist fehlerhaft.

    Im Falle einer nichteinlösbaren oder widerrufenen SEPA-Lastschrift wird das Konto der Universität Würzburg von den Banken mit einem Rücklastschriftentgelt belastet. Die Höhe des Rücklastschriftentgeltes ist dabei von Bank zu Bank unterschiedlich. Diese Kosten müssen wir Ihnen zusätzlich zum Semesterbeitrag berechnen. Der zu zahlende Semesterbeitrag wird sich deshalb bei Ihrer erneuten Rückmeldung automatisch um dieses Entgelt erhöhen.

    Über den Widerruf Ihrer Rückmeldung werden wir Sie umgehend per E-Mail an Ihre studentische E-Mailadresse bzw. per Schreiben informieren. Gleichzeitig geben wir Ihnen die Gelegenheit, Ihre Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefrist nochmals über WueStudy durchzuführen. Sollte die Rückmeldefrist bereits abgelaufen sein, müssen Sie den erhöhten Semesterbeitrag an die Universität Würzburg überweisen.

    Eine unzureichende Deckung Ihres Kontos macht sich dadurch bemerkbar, dass unsere Hausbank versucht, den Betrag von Ihrem Konto einzuziehen, um ihn dann wieder Ihrem Konto gutzuschreiben. Dieser Vorgang mag unnötig kompliziert erscheinen, er steht jedoch nicht in unserem Einflussbereich.

    Grundsätzlich gilt, dass zurückbelastete Lastschriften nicht erneut zum Einzug eingereicht werden dürfen. Da der SEPA-Lastschrift-Datensatz u. a. das Fälligkeitsdatum der Lastschrift enthält, kann ein erneuter Einzug einer Forderung nur mit einer neuen Lastschrift mit neuem Fälligkeitstag erfolgen.

    An der Universität Würzburg verfahren wir so, dass wir bei einer Rücklastschrift zunächst Ihr erteiltes SEPA-Lastschriftmandat für weitere Lastschrifteinzüge sperren.

    Sofern die Rücklastschrift aufgrund unzureichender Kontodeckung entstanden ist, teilen Sie uns dies bitte kurz per Email (semesterbeitrag@uni-wuerzburg.de) mit. Wir werden dann umgehend das SEPA-Lastschriftmandat wieder freischalten, so dass Sie weitere Lastschrifteinzüge beauftragen können.

    Ist die Rücklastschrift jedoch aufgrund eines aufgelösten Kontos bzw. durch Widerruf der Lastschrift entstanden, so müssen Sie uns leider ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen (siehe unter „SEPA-Lastschriftmandat erteilen: So einfach geht's!“).

    Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d. h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht.

    Bitte beachten Sie jedoch, dass der Universität Würzburg auch im Falle des Widerrufs einer Lastschrift durch die Banken ein Rücklastschriftentgelt berechnet wird. Diese Kosten müssen wir Ihnen zusätzlich zum Semesterbeitrag in Rechnung stellen.