Schutzrechtsverkauf
Verkauf der Rechte
Wird ein Schutzrecht verkauft, dann gibt der Inhaber alle Rechte an den Schutzrechten oder den Schutzrechtsanmeldungen an den Verwertungspartner ab. In der Regel wird eine einmalige Pauschalsumme bei Übertragung gezahlt und eine Regelung getroffen, die eine Beteiligung an zukünftigen Umsätzen vorsieht, falls das Schutzrecht einen großen wirtschaftlichen Erfolg hat. Der Verkauf der Patentschutzrechte wird selten angestrebt, weil weder die Erfinder noch die Universität die Möglichkeiten haben, den Verwertungsprozess zu überwachen, nachdem die Schutzrechte übertragen wurden. Aus Sicht der Verwertungspartner spricht ein anderes Argument gegen den Patentkauf: Der Entwicklungsstand vieler Erfindungen bietet noch keine ausreichende Erfolgsgarantie für die Produktumsetzung. Mit dem Kauf des Patents würde der Partner ein hohes Risiko eingehen.