Marken, Sonstige Schutzrechte
Marke
Eine Marke ist ein gewerbliches Schutzrecht und wird im Markengesetz (MarkenG) geregelt. Eine Marke dient der Kennzeichnung für Waren und Dienstleistungen, um eine klare Unterscheidung von anderen Herstellern zu erreichen.
Der Markenschutz endet zehn Jahre nach dem Ablauf des Monats, in das der Anmeldetag fällt. Danach kann eine Marke durch Zahlung einer Verlängerungsgebühr beliebig oft um zehn Jahre verlängert werden.
Eine Marke kann allerdings trotz erfolgter Schutzverlängerung aufgrund des Benutzungszwangs verloren gehen. Im Markengesetz ist nämlich eine geschäftliche Nutzung der Marke innerhalb von 5 Jahren ab Anmeldung vorgeschrieben, unterbleibt diese, so besteht kein gültiger Markenschutz mehr.