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Studierendenvertretung

Wohnen und Finanzen

Zuletzt aktualisiert am: 26.06.2020

Wohnen

Das Studentenwerk weist darauf hin, dass geschlossene Mietverträge eingehalten werden müssen. Siehe auch die FAQ auf der Seite des Studentenwerks dazu.

Grundsätzlich  dürfen bis zum 30.6.2020 keine Kündigungen ausgesprochen werden, wenn die Mietzahlungsschwierigkeiten nachweislich infolge der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Umgekehrt bleiben Kündigungsfristen erhalten, sodass der Meitvertrag weiter besteht, wenn du nicht vor Ort sein kannst – aber das solltest du mit dem*r Vermieter*in besprechen.

Das Würzburger Studentenwerk klagt  über Verluste, da viele Wohnungen freistehen. Jetzt ist also ein guter Zeitpunkt, um sich für einen Wohnheimsplatz zu bewerben, und sogar wirklich einen zu bekommen!

Ansprechpartner für die Wohnheime des Studentenwerkes sind hier  zu finden. Außerdem beantworten die deutschen Studentenwerke sehr viele Fragen in ihren FAQ.


Finzanzielles

Wenn deine Eltern durch Corona-Folgen weniger verdienen, könnte es sich lohnen, jetzt neu deinen Bafög-Anspruch zu überprüfen und evtl. einen (Aktualisierungs-)Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung  zu stellen. Außerdem stellen „unvermeidbare pandemiebedingte Ausbildungsverzögerungen […] einen schwerwiegenden Grund im Sinne des § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG dar, die Förderung wird deshalb für eine angemessene Zeit über die Förderungshöchstdauer hinaus geleistet. Dies gilt auch, wenn sich z. B. die Prüfungen auf Zeiten nach der Regelstudienzeit verschieben“, wie auf der offiziellen Seite des Bafög  erklärt wird.

Weitere Möglichkeiten sind zum Beispiel: Ein KfW-Kredit, die Überbrückungshilfe, In Ausnahmefällen Arbeitslosengeld II, oder auch verschiedene Härtefonds wie das der bayerischen Studentenwerke. Diese Beispiele werden von den deutschen Studentenwerken angeführt. Generell ist das Studentenwerk bzw. seine Sozialberatung eine Anlaufstelle, die bei Themen wie Studienfinanzierung, Studieren mit Kind usw. weiterhelfen kann.

Die Behördennummer 115 kann ebenfalls Fragen zu finanziellen Problemen sowie Anträgen beantworten.

Übrigens wurden auch Regelungen für den Kinderzuschlag auf die aktuellen Sonderbelastungen angepasst.