Intern
Zentrale Studienberatung

Latinum, Graecum, Hebraicum

Latein, Altgriechisch und Hebräisch

1. Wer muss Latein-, Griechisch- und /oder Hebräischkenntnisse nachweisen?

Latein-, Griechisch- und Hebräischkenntnisse werden von einigen grundständigen Studiengängen empfohlen bzw. gefordert. Wenn Sprachkenntnisse empfohlen werden, so spielen sie inhaltlich und für den Studienerfolg eine Rolle, und es ist ratsam diese schon zu Studienbeginn zu haben oder früh im Studiums zu erwerben. Wenn Nachweise gefordert werden, müssen diese in der Regel zum Studienabschluss vorgelegt werden. Eine Ausnahme ist der Magister Theologiae, hier müssen die Nachweise zum Ende des 4. Semesters vorgelegt werden. Aber auch in diesen Fällen sollten Lateinkenntnisse möglichst früh im Studium erworben werden, da sie das Verstehen und Erarbeiten von fachlichen Themen erleichtern. Anders als bei den grundständigen Studiengängen sind Sprachkenntnisse in Latein und Alt-Griechisch bei einigen Master- und Promotionsstudiengängen auch Zulassungsvoraussetzung, d. h. ohne einen Nachweis über die entsprechend geforderten Kenntnisse kann kein Master oder die Promotion aufgenommen werden.

Der folgende Text gibt einen Überblick, für welche Studiengänge welche Sprachkenntnisse gefordert/empfohlen werden, wer an der Universität Sprachkurse anbietet und wo Prüfungen abgelegt werden können. Dabei richtet er sich vor allem an die Studierenden, die in der Schule noch nicht die notwendigen Sprachkenntnisse erworben haben.

1.1. Studiengänge mit Staatsexamen

Zum Staatsexamen nachgewiesen werden müssen Lateinkenntnisse für folgende Studiengänge:

Lehramt Realschule mit den Unterrichtsfächern

  • Englisch, Französisch: Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
  • Geschichte: Kenntnisse auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in zwei Fremdsprachen oder Kenntnisse in Latein und Kenntnisse in einer Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
  • Bayerische Lehramtprüfungsordnung

Lehramt Gymnasium mit den Unterrichtsfächern

  • Deutsch, Geschichte: Gesicherte Kenntnisse in Latein und in einer anderen Fremdsprache auf dem Niveau B1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen"
  • Englisch, Italienisch, Französisch, Spanisch: Gesicherte Kenntnisse in Latein sowie Kenntnisse auf dem Niveau A2 des ,,Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" in einer weiteren modernen Fremdsprache.
  • Griechisch: Latinum
  • Latein: Graecum
  • Evangelische und Katholische Religionslehre: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse aus dem Alt-Griechischen und dem Lateinischen (evangelische Religionslehre wird in Würzburg nicht für Gymnasiallehramt angeboten)
  • Bayerische Lehramtprüfungsordnung

Zahnmedizin

Lateinkenntnisse müssen für die Zulassung zum Staatsexamen nachgewiesen werden. Wenn in der Hochschulzugangsberechtigung keine Lateinkenntnisse aufgeführt werden, kann der Nachweis der Lateinkenntnisse über eine Prüfung an der Universität erbracht werden. Alternativ ist es möglich durch die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen zum Thema medizinische Terminologie die Lateinprüfung zu ersetzen.

Approbationsordnung Zahnmedizin

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1.2. Bachelor-/Magisterstudiengänge

Latein- und Alt-Griechischkenntnisse sind in keinem Fach mehr Zulassungsvoraussetzung zum Studium. Im Hinblick auf den Studienerfolg empfehlen dennoch viele Studiengänge – besonders an der Philosophischen Fakultät und die Fächer Philosophie und Religion und Philosophie – dringend Kenntnisse in Latein und / oder Alt-Griechisch mit ins Studium zu bringen bzw. in den ersten Semestern nachzuholen. Informationen darüber finden Sie in den  fachspezifischen Bestimmungen  des jeweiligen Studiengangs:

Im Studiengang Katholische Theologie sind Sprachkenntnisse in Latein, Griechisch und Hebräisch bis zum vierten Semester vorzulegen.

 

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1.3. Masterstudiengänge

Besonders an der Philosophischen Fakultät gibt es Masterstudiengänge, in denen der Nachweis von Latein-, Hebräisch,- und/oder Alt-Griechischkenntnissen zur Zulassung zum Masterstudium vorgelegt werden müssen.

  • Cultural Landscapes (gesicherte Lateinkenntnisse)
  • Geschichte (gesicherte Lateinkenntnisse)
  • Griechisch (Latinum und Graecum dringend empfohlen)
  • Klassische Archäologie (gesicherte Lateinkenntnisse)
  • Mittelalter und Frühe Neuzeit (gesicherte Lateinkenntnisse)
  • Theologische Studien (gesicherte Lateinkenntnisse empfohlen, Alt-Griechisch- und Hebräischkenntnisse sind je nach Vertiefung grundlegend)

Bitte prüfen Sie in den fachspezifischen Bestimmungen, ob die oben genannten Informationen aktuell sind!

1.4. Promotionsstudiengänge

Für die Aufnahme einer Promotion fordern einige Fachbereiche der Philosophischen Fakultät, der Theologisch-Katholischen Fakultät und auch der Rechtwissenschaften Latein, Alt-Griechisch- und Hebräischkenntnisse. An der Philosophischen Fakultät kann der Promotionsausschuss in begründeten Fällen auf den Nachweis des Latinums/Graecums verzichten bzw. eine Frist festlegen, zu der die Sprachkenntnisse nachgeholt werden müssen.

Latinum

  • Musikwissenschaft
  • Mittelalterliche Geschichte
  • Neuere und Neueste Geschichte
  • Geschichtliche Hilfswissenschaften
  • Landesgeschichte
  • Kunstgeschichte
  • Ältere Deutsche Philologie
  • Neuere Deutsche Literaturgeschichte
  • Europäische Ethnologie / Volkskunde
  • Französisch
  • Italienisch
  • Spanisch
  • Jura (im Fall des Erwerbs des Dr. beider Rechte)

Latinum und Graecum

  • Alte Geschichte
  • Griechische Philologie
  • Klassische Archäologie
  • Lateinische Philologie
  • Allgemeine vergleichende Sprachwissenschaften

Ausreichende Sprachkenntnisse in Latein, Alt-Griechisch und Hebräisch

  • Katholische Theologie

Informationen dazu sind in den Promotionsordnungen veröffentlicht.

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2. Sprachkurse und Prüfungen

2.1. Latein

Je nach Studiengang werden gesicherte Lateinkenntnisse (entsprechen dem früheren Kleinen Latinum), ausreichende Lateinkenntnisse oder das Latinum gefordert. Diese Bezeichnungen stehen für drei Niveaustufen:

  • Gesicherte Lateinkenntnisse werden durch das Übersetzen inhaltlich einfacher Prosatexten wie Vulgata, Nepos, Curtius Rufus nachgewiesen.
  • Ausreichende Lateinkenntnisse werden für das vertiefte Unterrichtsfach kath. Religionslehre (Gymnasium) und für das Theologiestudium gefordert. Sie können durch das Latinum (nicht aber die gesicherten Lateinkenntnisse!) nachgewiesen werden oder durch die entsprechenden Kurse an der theologisch-katholischen Fakultät erarbeitet werden. Inhaltlich werden in den Sprachkursen Texte der lateinischen Bibel, der Kirchenväter sowie Dokumente des zweiten Vatikanums bearbeitet, die auch Inhalte der akademischen Ergänzungsprüfung sind.
  • Das Latinum entspricht einem Sprachniveau, auf dem lateinische Originaltexte inhaltlich anspruchsvoller Stellen aus den Bereichen der politischen Rede, der Philosophie und der Historiographie verstanden und übersetzt werden können. Zu den Lektüren zählen vor allem Texte Ciceros. Wer in der Schule kein Latein hatte oder mit der Note „ungenügend“ abgeschlossen hat, kann im Laufe des Studiums die entsprechenden Kenntnisse erwerben.

Sprachkurse/Vorbereitung auf die Lateinprüfungen

Lateinsprachkurse und -tutorien werden an der Universität Würzburg von verschiedenen Fachbereichen angeboten.

1. Gesicherte Lateinkenntnisse / Kleines Latinum können in Sprachkursen am Institut für klassische Philologie und am Zentrum für Sprachen erworben werden.

1.1. Institut für klassische Philologie

1.2. Zentrum für Sprachen

2. Ausreichende Lateinkenntnisse können durch die Teilnahme an den Kursen des Instituts für klassische Philologie erworben werden.

2.1. Institut für klassische Philologie

Zusätzlich zu den Sprachkursen des Instituts für klassische Philologie ist auch der Besuch eines Tutoriums notwendig, das von der Katholisch-Theologischen Fakultät angeboten wird. In diesem werden die für die Prüfung besonders relevanten biblischen, theologischen und mittelalterlichen Texte erarbeitet.

3. Sprachkurse, die auf die Latinumsprüfung vorbereiten, werden vom Institut für klassische Philologie angeboten. Bitte beachten Sie, dass die Latinumsprüfung nur an einem Gymnasium abgelegt werden kann.

3.1. Institut für klassische Philologie

Prüfungen

Gesicherte Lateinkenntnisse

  • Prüfungsart: Schriftlich und mündlich
  • Anbieter: Zentrum für Sprachen Institut für klassische Philologie
  • Prüfungsordnung

Ausreichende Lateinkenntnisse/Akademische Ergänzungsprüfung

  • Prüfungsart: Schriftlich und mündlich
  • Anbieter: Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg Zur Teilnahme an den akademischen Ergänzungsprüfungen, wird in der Regel gefordert, dass man dafür die Sprachkurse an der Universität Würzburg absolviert hat. In anderen Fällen ist die Prüfungsteilnahme durch einen gesonderten Antrag an die Prüfungsausschüsse möglich.
  • Prüfungsordnung
  • Prüfungstermine

Latinum

  • Prüfungsart: Schriftlich und mündlich
  • Anbieter: Gymnasium (wird per Aushang bekannt gegeben)
  • Prüfungsordnung

Die Prüfungen können alle grundsätzlich nur einmal wiederholt werden.

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2.2. Altgriechisch

Die Kenntnisse des Alt-Griechischen werden in der Regel mit dem Graecum (von Examen Graecum, "griechische Prüfung") nachgewiesen. Wer in der Schule kein Altgriechisch hatte oder die Note „ungenügend“ im Abschlusszeugnis stehen hat, kann im Laufe des Studiums die entsprechenden Kenntnisse erwerben. Das Graecum zertifiziert eine Sprachniveau, auf dem man griechische Originaltexte im sprachlichen Schwierigkeitsgrad anspruchsvoller Platon-Stellen in Inhalt, Aufbau und Aussage erfassen kann. Dieses Verständnis ist durch eine sachlich richtige Übersetzung in angemessenem Deutsch, ggf. zusätzlich durch eine vertiefende Interpretation nachzuweisen. Je nach Studiengang werden ausreichende Alt-Griechischkenntnisse oder das Graecum gefordert. Hinter diesen Bezeichnungen stehen zwei Niveaustufen: Das Graecum erwirbt, wer in Griechisch die Abiturprüfung oder die Abiturergänzungsprüfung für Nichtschüler abgelegt und dabei mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat. Zur Abnahme der Graecumsprüfung sind nur Gymnasien, die Griechisch unterrichten, berechtigt. Das Graecum ist besonders für Studiengänge wie Philosophie und die klassischen Philologien interessant. Die akademische Ergänzungsprüfung, die an der Universität abgelegt werden kann, belegt max. „ausreichende Alt-Griechischkenntnisse“. Diese Prüfung ist besonders für Studierende der Theologie wichtig. Ziel ist es genügend Sprachkenntnisse zum Studium des Neuen Testaments zu haben.

Sprachkurse / Vorbereitung auf die Alt-Griechischprüfungen

Institut für klassische Philologie

Das Institut für klassische Philologie bietet Sprachkurse an, die mit den Grundlagen des Alt-Griechischen vertraut machen.

Sprachkurse der Katholisch-Theologischen Fakultät

Dozenten der Katholisch-Theologischen Fakultät bieten regelmäßig Tutorien zur Vorbereitung auf die akademische Ergänzungsprüfung und das Graecum an.

Alt-Griechischprüfungen

Akademische Ergänzungsprüfung Alt-Griechisch

  • Prüfungsart: Schriftlich und Mündlich
  • Anbieter: Katholisch-Theologische Fakultät
  • Prüfungsordnung

Graecumsprüfung

  • Prüfungsart: Schriftlich und mündlich
  • Anbieter: Gymnasium, das durch Aushang bekannt gegeben wird
  • Prüfungsordnung  

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2.3. Hebräisch

Das alttestamentliche Hebräisch muss in der Regel während des Studiums nachgewiesen werden, da es kein Unterrichtsfach an Schulen mehr ist. Ausreichende Hebräischkenntnisse sind für das Studium der Theologie (Magister und Promotion) relevant und müssen bis zum Ende des 4. Semesters des Magisterstudiums nachgewiesen und dem Prüfungsamt vorgelegt werden sein. Die Sprachkenntnisse werden durch universitäre Sprachkurse oder auch durch ein Selbststudium erworben. Im Unterschied zum Latinum und Graecum kann die Hebraicumprüfung an der Universität abgelegt werden.

Sprachkurse / Vorbereitung auf die Hebräischprüfung

Studierende der Theologie sollten mit den Prüfungsvorbereitungen im 1. oder 2. Semester beginnen. Zum 4. Semester wird in der Regel das Vordiplom geschrieben. Hierfür müssen die Sprachkenntnisse dann nachgewiesen werden.

Anbieter: Katholisch-Theologische Fakultät

Kursaufbau:

  • Grundkurs Hebräisch/Bibelhebräisch, schließt mit der akademischen Ergänzungsprüfung ab.
  • Aufbaukurs Hebräisch, schließt mit dem Hebraicum ab.
  • Dauer: 2 Semester; Kursbeginn immer im Wintersemester

Hebräischprüfung

  • Prüfung zum Nachweis ausreichender Hebräischkenntnisse/akademische Ergänzungsprüfung: mündliche Prüfung 20 min.
  • Prüfung zum Hebraicum: schriftliche und mündliche Prüfung, 120 Min. Klausur + ca. 15 Min. mündl. Prüfung
  • Anbieter: Katholisch-Theologische Fakultät
  • Prüfungsordnung

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