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Forschung

Anschubförderung

Ziel

Unterstützung von Nachwuchswissenschaftler:innen und neuberufenen W2-Professor:innen beim ersten größeren Drittmittelantrag in einem kompetitiven Verfahren. Gefördert werden nur Vorarbeiten für Einzelvorhaben ( z.B. DFG-Einzelförderung, aber auch ERC, Stiftungen und andere Fördergeber), keine Teilprojekte in Verbünden.

Voraussetzung für eine Förderung ist eine klare externe Drittmittelausrichtung des im Rahmen der Anschubförderung vorgesehenen Arbeitsprogramms.
 

Zielgruppen

  • W2 Professor:innen bis 3 Jahre nach Stellenantritt an der JMU

  • Promovierte Nachwuchswissenschaftler:nnen bis 8 Jahre nach der Promotion (PostdoktorandInnen, W1 ProfessorInnen, NachwuchsgruppenleiterInnen, HabilitandInnen)

  • Das Programm richtet sich ausschließlich an Wissenschaftler:nnen der JMU, die ihren ersten größeren Drittmittelantrag planen und aktuell auch keinen Drittmittelantrag bei einem Fördergeber in Begutachtung haben

  • Angehörige der medizinischen Fakultät sind antragsberechtigt, wenn sie im vorklinischen Bereich tätig sind. Wissenschaftler:nnen, die am Universitätsklnikum beschäftigt sind, sind hingegen nicht antragsberechtigt. 

    Im Zweifelsfall konsultieren Sie bitte die FAQ und halten Rücksprache mit der zuständigen Ansprechperson im RAC.
     

Fördersumme je Antrag

  • max. 40.000 €
    • davon max. 20.000 € zur Antragsvorbereitung (vor Einreichung)
    • bei Bewilligung des geplanten Drittmittelvorhabens max. 20.000 € (z.B. als Beitrag zur Grundausstattung)

Finanzierungsmodell: 50% dezentral (Fakultät, Institut, Lehrstuhl) / 50% zentral (Universität)
Dem Antrag muss eine verbindliche Zusage beiligen, dass bei Gewährung der Anschubförderung die Erstellung des Drittmittelantrags von dezentraler Seite (Lehrstuhl, Institut, Fakultät) finanziell unterstützt werden wird. Wird die Anschubförderung gewährt, so werden zusätzlich zentrale Mittel in (höchstens) gleicher Höhe bereitgestellt.
 

Nächste Deadline

Derzeit keine Antragstellung möglich.
 

Verfahren

Anträge sind mit folgenden Inhalten fristgerecht zu einem der oben genannten Stichtage beim Research Advancement Centre (RAC) per E-Mail (forschungsfoerderung@uni-wuerzburg.de) einzureichen:

  • Antragsbegründung (Formular)
  • CV (max. 2 Seiten, inkl. 5 wichtigste Publikationen und Angaben zu eingeworbenen oder aktuell beantragten Drittmitteln)
  • Finanzierungszusage von Fakultät/Institut/Lehrstuhl zur Ko-Finanzierung mit dezentralen Mitteln in Höhe von 50% der beantragten Anschubförderung