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Occupational Health and Safety, Animal Welfare and Environmental Protection

Terminankündigung für die Schulung der Beauftragten Personen

       

Schulung der Beauftragten Personen nach Gefahrgutrecht

"Beauftragte Personen" nach Gefahrgutrecht müssen ausreichende Kenntnisse über die Beförderung gefährlicher Güter nachweisen. Diese Kenntnisse müssen durch wiederholende Schulungen erworben werden.

Die Schulungen für "Beauftragte Personen" finden im Jahr 2024 voraussichtlich wieder an drei Terminen im Wintersemster statt. Die Schulung an allen Terminen ist inhaltlich gleich, so dass nur die Teilnahme an einem Termin notwendig ist.

So bald die genauen Schulungstermine feststehen, werden Sie auf dieser Internet-Seite veröffentlicht und eine verbindliche Anmeldung ist möglich.

Eingeladen sind wie jedes Jahr alle Bediensteten der Universität, die zu "Beauftragten Personen" bestimmt wurden oder werden sollen sowie andere Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind (Kap 1.3 ADR).