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    1.5 - Servicezentrum Forschung und Technologietransfer

    Geheimhaltungsvereinbarung

    Geheimhaltungsvereinbarung =Geheimhaltungserklärung = Vertraulichkeitsvereinbarung = Non-Disclosure Agreement (NDA) = Confidential Disclosure Agreeement (CDA)

    Warum sollte eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden?

    Ihre Erfindung ist nicht mehr neu, wenn Sie diese öffentlich beschrieben haben. Ob auf Konferenzen, im Internet, auf Postern, in Fachzeitschriften oder gegenüber externen Wissenschaftlern – eine Veröffentlichung vor der Einreichung einer Patentanmeldung beim Patentamt macht die Patentierung Ihrer Erfindung in Europa und den meisten anderen Ländern unmöglich.

    Andererseits gibt es keine wissenschaftliche Entwicklung ohne einen fruchtbaren Dialog mit Partnern aus Wissenschaft und Industrie. Darauf brauchen Sie natürlich nicht zu verzichten.

    Sichern Sie sich im Vorfeld ab: Schließen Sie mit Ihren Partnern vor Austausch von Gedanken und Daten Geheimhaltungsvereinbarungen ab.

    Bei Symposien oder Seminaren mit externen Teilnehmern kann auf einer Teilnehmerliste kurz aufgeführt sein, dass alle Teilnehmer die vorgeführten Ideen und Daten als vertraulich behandeln sollen. Diese Teilnehmerliste mit kurzer Vertraulichkeitserklärung sollte, z. B. bei der Teilnehmerregistrierung, von jedem Teilnehmer unterzeichnet werden.


    Ansprechpartner

    Da für das Abschließen einer Geheimhaltungsvereinbarung vielfältige Aspekte zu berücksichtigen gibt, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, haben wir keine Muster für Sie ins Netz gestellt. Bitte kontaktieren Sie die Ansprechpartner aus dem Bereich Patente und Lizenzen, die Ihnen bei der sachgerechten Regelung und Abwicklung gerne behilflich sind.