Erste Hilfe Material
Erste Hilfe Material
Gesetzliche Grundlagen und allgemeine Informationen
In jedem Betrieb ist es notwendig, ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung zu haben (§ 25 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).
Art und Menge sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. (Näheres siehe unten)
Alle Erste-Hilfe-Einrichtungen, Materialien und Geräte müssen schnell zu finden sein. Deshalb sind die Einrichtungen und Aufbewahrungsorte zu kennzeichnen. Das Standardsymbol für einen solchen Erste-Hilfe-Standort ist ein weißes Kreuz auf grünem Grund. Es ist in der EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864 definiert.
Verbandkästen enthalten in der Regel nicht nur Verbandmaterial im engeren Sinne (Mullbinden, Wundauflagen, Dreiecktücher, Heftpflaster, etc.), sondern darüber hinaus weiteres Material zur Leistung von Erster Hilfe, wie Beatmungsmasken, Pinzetten, und Einmalhandschuhe. Sinnvollerweise ist oft auch ein Inhaltsverzeichnis und eine Erste-Hilfe-Anleitung für den Laien vorhanden. Diese Ausstattung ist normalerweise für die Erste-Hilfe-Leistung im Alltag ausreichend, in Notfällen verfügt der Rettungsdienst ohnehin über eine noch weitaus umfangreichere Ausrüstung (z. B. Notfallkoffer).
Verbrauchtes Material muss nach der Verwendung entsorgt und ersetzt werden. Die Sterilmaterialien (Kompressen, Verbandpäckchen und Verbandtuch) in einem Verbandkasten sind mit einem Verfalldatum versehen. Heftpflaster und Wundschnellverband werden mit der Zeit unbrauchbar, da der Klebstoff durch Alterung seine Klebkraft verliert. Ebenso werden die Einmalhandschuhe unter Umständen mit der Zeit porös. Unverbrauchtes Material muss regelmäßig überprüft und gegebenenfalls ersetzt werden.
Der korrekte Umgang mit Verbandmaterial sollte in einem Erste-Hilfe-Kurs erlernt und geübt werden.
Auf das Führen eines Verbandbuchs wird hingewiesen. In diesem werden sonstige Hilfeleistungen (sog. Bagatellunfälle) dokumentiert. Das Verbandbuch (Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen) ist 5 Jahre aufzubewahren, die Dokumentation sichert in der Regel den Versicherungsschutz bei möglichen Spätfolgen eines Unfalls oder Verletzungen, die zunächst als "Bagatellunfall" erscheinen können.
Die Anzahl der in einem Betrieb notwendigen Verbandkästen richtet sich in erster Linie nach der Art des Betriebes, der Betriebsgröße, und der Größe der verwendeten Verbandkästen. Ein Verbandkasten nach DIN 13169 kann dabei aufgrund der Füllungsverhältnisse prinzipiell auch durch zwei kleinere Verbandkästen nach DIN 13157 ersetzt werden. Details zu den Mindestanzahlen siehe Vergleichstabelle:
Anzahl der Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169
Art des Betriebes | Anzahl der Verbandkästen mit Füllung laut DIN | ||
13157 | 13169 | 13169 ein weiterer | |
Baustellen | einer bis 10 Versicherte | einer für 11 bis 50 Versicherte | je 50 weitere Versicherte |
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe | einer bis 20 Versicherte | einer für 21 bis 100 Versicherte | je 100 weitere Versicherte |
Verwaltungs- und Handelsbetriebe | einer bis 50 Versicherte | einer für 51 bis 300 Versicherte | je 300 weitere Versicherte |
übrige Betriebe | einer | - | - |
Anwendungsbereiche
Kleiner Verbandkasten DIN 13157 (65-tlg):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen vorgesehen sind. Diese Norm gilt auch für die Verwendung in Schulen und Kindergärten.
Großer Verbandkasten DIN 13169 (127-tlg):
Diese Norm gilt für Verbandkästen, die für die Verwendung in Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 51 Personen, in Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben ab 21 Personen und auf Baustellen ab 11 Personen vorgesehen sind.
Anmerkung zu Dienstfahrzeugen
Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten DIN 13164 festgelegt.
Füllungstabelle für DIN 13157, DIN 13169 und DIN 13164 (Kfz)
Bezeichnung | Stückzahl | ||
13157 | 13169 | 13164 | |
Heftpflaster DIN 13019 - 5m x 2,5 cm | 1 | 2 | 1 |
Wundschnellverband DIN 13019 - E 10 cm x 6 cm | 8 | 16 | 4 |
Fingerkuppenverband | 4 | 8 | 2 |
Fingerverband - 120 mm x 20 mm | 4 | 8 | 2 |
Pflasterstrip - 19 mm x 72 mm | 4 | 8 | 2 |
Pflasterstrip - 25 mm x 72 mm | 8 | 16 | 4 |
Verbandpäckchen DIN 13151 - K | 1 | 2 | 1 |
Verbandpäckchen DIN 13151 - M | 3 | 6 | 2 |
Verbandpäckchen DIN 13151 - G | 1 | 2 | 1 |
Verbandtuch DIN 13152 - BR | - | - | 1 |
Verbandtuch DIN 13152 - A | 1 | 2 | 1 |
Kompresse 100 mm x 100 mm | 6 | 12 | 6 |
Augenkompresse - einzeln steril verpackt | 2 | 4 | - |
Kälte-Sofortkompresse - Fläche min. 200 qcm | 1 | 2 | - |
Rettungsdecke - 2,1m x 1,6m | 1 | 2 | 1 |
Fixierbinde DIN 61634 - FB 6 | 2 | 4 | 2 |
Fixierbinde DIN 61634 - FB 8 | 2 | 4 | 3 |
Dreiecktuch DIN 13168 - D | 2 | 4 | 2 |
Schere DIN 58279 - B 145 | - | - | 1 |
Schere DIN 58279 - B 190 | 1 | 1 | - |
Vliesstoff-Tuch 200 mm x 300 mm | 5 | 10 | - |
Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut | - | - | 2 |
Folienbeutel | 2 | 4 | - |
Einmalhandschuh nach DIN EN 455 | 4 | 8 | 4 |
Erste Hilfe-Broschüre - Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen | 1 | 1 | 1 |
Inhaltsverzeichnis | 1 | 1 | 1 |
Beschaffung von Erste-Hilfe-Material
Die Beschaffung können Sie schnell, unkompliziert und kostengünstig über
den Webshop des Rechenzentrums der Universität Würzburg tätigen:
- 70002392 - Erste-Hilfe-Kasten klein
- 70002393 - Erste-Hilfe-Kasten klein, nur Füllmaterial
- 70002394 - Erste-Hilfe-Kasten groß
- 70002395 - Erste-Hilfe-Kasten groß, nur Füllmaterial
Empfehlung der Stabsstelle Arbeitssicherheit
Beispiele für die Beschaffung einer Beatmungsmaske und einer Liegemöglichkeit
Sonstiges