Neue Ordnung an der Uni
26.04.2007Mit großer Mehrheit hat der Erweiterte Senat der Universität Würzburg am Mittwoch Abend eine neue Grundordnung verabschiedet. Mit der Neufassung ihres „Grundgesetzes“ folgt die Uni den Vorgaben des Freistaates Bayern. Dieser hatte im vergangenen Juni ein neues Hochschulgesetz erlassen, das vor allem im Bereich der Selbstverwaltung der Hochschulen zahlreiche Änderungen nach sich zog.
„Das neue bayerische Hochschulgesetz passt die Organisation der Hochschulen an die Wirtschaft an“: Mit dieser Aussage haben Zeitungen die Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag im vergangenen Sommer kommentiert. Tatsächlich weisen die Paragrafen, die das Zusammenwirken der verschiedenen Gremien an der Universität regeln, zahlreiche Parallelen zur Arbeitsweise großer Aktiengesellschaften auf.
Analog zum Vorstand einer AG trifft in Zukunft die Hochschulleitung die operativen Entscheidungen; die Rolle des Aufsichtsrats übernimmt der Hochschulrat. Seine Mitglieder sind zur einen Hälfte vom Ministerium benannte externe Vertreter; zur anderen Hälfte stammen sie aus der Hochschule selbst. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die Mitglieder der Hochschulleitung zu wählen und deren Arbeit zu kontrollieren. Um die Koordination mit den Fakultäten – einzelnen Abteilungen entsprechend – kümmert sich die Erweiterte Hochschulleitung, so wie ein erweiterter Vorstand eines Unternehmens.
Konsequenz dieses „unternehmerischen Ansatzes“: Einige Gremien wird es in Zukunft an Bayerns Hochschulen nicht mehr geben, andere kommen neu hinzu und für dritte ändern sich Zusammensetzung und Aufgaben. Diese Korrekturen musste die Julius-Maximilians-Universität nun auch in ihrer Grundordnung übernehmen, bevor bei der Hochschulwahl am 26. Juni über die Zusammensetzung der neuen Gremien entschieden wird. Hier die wichtigsten Neuheiten im Überblick:
Der Senat
Der Senat schrumpft: Statt momentan 22 gewählte Vertreter werden in Zukunft dort nur noch acht Mitglieder arbeiten. Fünf kommen aus dem Bereich der Professoren, jeweils einen Vertreter schicken die wissenschaftlichen und die sonstigen Mitarbeiter sowie die Studierenden. Laut Grundordnung müssen die Professoren aus unterschiedlichen Fakultäten kommen. Mitglied des Senats bleibt die Frauenbeauftragte. Die Hochschulleitung wird im neuen Senat nur noch beobachtend vertreten sein. Gänzlich abgeschafft wird der Erweiterte Senat.
Der Fakultätsrat
In den Fakultäten übernimmt nach der kommenden Wahl der so genannte Fakultätsrat die Aufgaben, um die sich bisher der Fachbereichsrat gekümmert hat. Er soll seine Beratungen laut Hochschulgesetz „auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken“. Ihm gehören an: Dekan, Prodekan und Studiendekan sowie sechs Vertreter der Professoren, zwei Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter, ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiter, zwei Vertreter der Studierenden und die Frauenbeauftragte. Die Medizinische Fakultät und die jetzige Philosophische Fakultät III verdoppeln jeweils diese Zahlen.
Der Fachschaftenrat
Alle Vertreter der Studierenden in den Fakultätsräten aus allen Fakultäten bilden gemeinsam den neu ins Leben gerufenen Fachschaftenrat. Ausnahme: Fakultätsräte, die ihre Mitgliederzahl verdoppelt haben, entsenden nur die Studierenden, auf die bei der Wahl die ersten beiden Sitze entfallen sind. Auf Wunsch der Studierenden ist es an der Universität Würzburg möglich, dass die Beiden zugunsten der Nächstplatzierten auf der Liste auf dies Amt verzichten, um so eine Ämterhäufung zu vermeiden. Der Fachschaftenrat wird Teil des studentischen Konvents und über den Haushaltsplan des Sprecherrates entscheiden.
Der studentische Konvent
Das höchste Gremium studentischer Mitbestimmung an der Uni ist und bleibt der studentische Konvent. Zurzeit diskutieren dort 28 Mitglieder Fragen rund um Studium und Lehre. Ihre Zahl wird ab dem kommenden Oktober auf mindestens 41 steigen. Im Konvent versammeln sich: der Vertreter der Studierenden aus dem Senat, die Mitglieder des Fachschaftenrates sowie noch einmal so viele Studierende wie der Fachschaftenrat entsendet. Diese dritte Gruppe wählen die Studierenden bei den Hochschulwahlen direkt.
Der Sprecherrat
Dem Sprecherrat gehören laut Grundordnung zukünftig sieben Vertreter an, statt bisher vier. Jeweils drei wählen der Studentische Konvent und der Fachschaftenrat, den siebten bildet der studentische Vertreter im Senat.
Die neue Version der Grundordnung steht im Internet: https://www.uni-wuerzburg.de/universitaet/rechtsgrundlagen/grundordnung_etc/