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    Ein Kredit für die Studienbeiträge

    27.12.2006

    Seit wenigen Tagen können Bayerns Studierende das Studienbeitragsdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW im Internet beantragen. Sie haben dort die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und müssen das Formular anschließend nur noch ausdrucken und in der Studentenkanzlei der Universität Würzburg einreichen.

    Hier prüfen die Mitarbeiter der Universität, ob der Antragsteller tatsächlich auch darlehensberechtigt ist. Fällt ihr Votum positiv aus, finanziert die KfW die Studienbeiträge in Höhe von derzeit 500 Euro. Das Darlehen dient ausschließlich dazu, die Studienbeiträge zu bezahlen; es wird direkt an die Hochschulen überwiesen. Die Erteilung geschieht elternunabhängig, ohne Sicherheiten und ohne Bonitätsprüfung. Darlehensberechtigt sind:

    • Deutsche, EU-Bürger und Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie deren Angehörige,
    • Ausländer, die Deutschen gleichgestellt sind,
    • und „Bildungsinländer“ – also Ausländer, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.

    Wer von den Studienbeiträgen befreit ist, weil er beispielsweise eigene Kinder betreut, kann selbstverständlich kein Darlehen beantragen.

    Zurückzuzahlen ist das Geld nach Abschluss des Studiums.

    Für Studierende, die das Angebot der KfW in Anspruch nehmen wollen, hat die Studentenkanzlei in diesen Tagen eine detaillierte Anleitung verschickt. Folgende Punkte sollten die Antragssteller unbedingt beachten:

    Die Antragstellung ist nur über die Internetplattform der KfW möglich.

    Der Antrag muss auf der Online-Plattform ausfüllt werden

    Die Höhe des Studienbeitrags beträgt an der Universität Würzburg 500 Euro.

    Unter dem Punkt: „Anzahl der nach dem WS 2006/2007 an einer in §1 Abs. 2 StuBeiDaV genannten Hochschule oder einer anderen staatlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland absolvierten Hochschulsemester inkl. des 1. zu finanzierenden Semesters (*)“ muss der Antragsteller die Zahl der Darlehenssemester angeben, also für wie viele Semester bereits ein Darlehen gewährt wurde. Weil das Darlehen neu eingeführt wurde, ist für das Sommersemester 2007 also einfach eine „1“ erstes Hochschul-/Darlehenssemester einzutragen.

    Bei der nachfolgenden Frage zu den Urlaubssemestern ist konsequenterweise eine „0“ einzutragen.

    Hat die Studentenkanzlei den Antrag angenommen, gilt der Studienbeitrag als entrichtet, so dass im Rahmen der Rückmeldung nur noch die Beiträge für das Studentenwerk und das Semesterticket sowie für den Verwaltungskostenbeitrag zu zahlen sind - insgesamt 126,30 Euro.

    Mehr Infos:

    Zum KfW-Antrag

    Zu den Studienbeiträgen

    Zu den Befreiungsgründen

    Von Gunnar Bartsch

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