Uniklinikum: Bessere Koordination gegen Gewalt an Kindern
17.12.20132013 wurde am Uniklinikum Würzburg eine Kinderschutzgruppe etabliert. Experten aus verschiedenen Fachdisziplinen haben detaillierte, klinikinterne Ablaufpläne geschaffen, die das Vorgehen bei Kindeswohlgefährdungen definieren und die Vernetzung mit Jugendämtern und Familiengerichten verbessern.

Am Universitätsklinikum Würzburg (UKW) werden jährlich knapp 50.000 Kinder und Jugendliche ambulant, teilstationär und stationär behandelt. Manche dieser Kinder zeigen Symptome oder Spuren von Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung. "In einigen Fällen ist die Gewalt gegen die Kinder deutlich erkennbar, in anderen ist sie nur ein Verdacht", sagt Professor Christoph Reiners, der Ärztliche Direktor des UKW. Um beim Umgang gerade mit den Verdachtsfällen für die Ärztinnen und Ärzte seines Klinikums mehr Sicherheit zu schaffen, initiierte er den Aufbau einer multiprofessionellen Kinderschutzgruppe.
Die im April dieses Jahres gegründete Expertenrunde umfasst neben Vertretern der Universitäts-Kinderklinik auch klinik-interne Fachleute aus den Bereichen Rechtsmedizin, Kinderchirurgie, Radiologie, Dermatologie, Gynäkologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Sozialpädagogik. Koordiniert wird das Gremium von Professor Helge Hebestreit, dem Leitenden Oberarzt der Kinderklinik. "Unser Ziel ist es, das klinische Vorgehen bei Verdacht auf körperliche oder sexuelle Gewalt an Kindern zu systematisieren und dadurch zu optimieren", sagt Professor Hebestreit. Hierzu hat die Kinderschutzgruppe in den letzten Monaten eine umfangreiche Verfahrensanweisung entwickelt, die seit kurzem über das Intranet des UKW allen Beschäftigten zur Verfügung steht.
Experten aus vielen Fachrichtungen werden hinzugezogen
Wenn bei einem der jungen Patienten Misshandlung, Missbrauch oder Vernachlässigung vermutet wird, beurteilt der diensthabende Arzt der Kinderklinik in Rücksprache mit seinem Oberarzt die Verdachtsmomente. Er koordiniert die weitere interdisziplinäre Abklärung und sorgt bei Bedarf für eine Notfalltherapie. "Liegt eine Verletzung vor, die vermutlich nicht durch einen Unfall hervorgerufen wurde, oder besteht bei einem Jungen ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch, werden in erster Linie die Kollegen der Kinderchirurgie eingeschaltet", verdeutlicht Professor Hebestreit und fährt fort: "Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch bei Mädchen wird eine Ärztin oder ein Arzt der Universitäts-Frauenklinik hinzugezogen."
Die Expertise der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist speziell dann gefragt, wenn seelische Gewalt und Vernachlässigung abzuklären sind. Wenn das Kind möglicherweise Opfer von körperlicher Gewalt ist, holen sich die Kinderärzte Rat bei den Rechtsmedizinern sowie bei den Diagnostikspezialisten der Kinderradiologie und Neuroradiologie. Unklare Hautbefunde werden zusammen mit der Universitäts-Hautklinik abgeklärt.
Auch die Familien werden unterstützt
Neben dem primären Ziel, den betroffenen Kindern zu helfen und sie zu schützen, will die Kinderschutzgruppe nach Möglichkeit auch deren Familien unterstützen. Wenn keine akute Gefährdung des Kindes besteht, wird in einer Fallkonferenz mit Mitgliedern der Kinderschutzgruppe überlegt, welche Hilfsangebote gegenüber den Eltern möglich sind und ob das Jugendamt eingeschaltet werden sollte.
Anschließend besprechen die Mediziner die Befunde und das vorgeschlagene Vorgehen mit den Eltern. "Gerade in solchen Fällen ist das Einschalten des Jugendamtes nicht als Strafverfolgung zu verstehen", betont Hebestreit. "Vielmehr leisten Jugendämter der gesamten Familie Hilfestellung und haben vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten." Klar sei aber auch, dass der Schutz des Kindes immer gewährleistet sein muss, was bedeutet, dass in gravierenden Fällen das Kind über das Jugendamt und das Familiengericht in Obhut genommen werden muss.
Enger Austausch mit den Jugendämtern
Für größtmögliche Praxisnähe und Effizienz hat die Kinderschutzgruppe des UKW seine Verfahrensanweisungen im Vorfeld und während der Entwicklung mit den Jugendämtern der Stadt und des Landkreises Würzburg abgestimmt. "Auch in Zukunft ist hier ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch geplant, so dass die Verfahrensanweisungen in Details immer wieder angepasste werden können", kündigt Professor Hebestreit an.
Die Polizei und die Staatsanwaltschaft wird von den Medizinern des Würzburger Uniklinikums nur bei akuter Gefährdung des Kindes eingeschaltet – zum Beispiel, wenn die Eltern ihr schwer verletztes Kind mit nach Hause nehmen wollen oder vor Rückgabe des Kindes in die Familie der Täter ermittelt werden soll. "Teilweise haben die Eltern oder andere Personen die Strafverfolgungsorgane aber bereits vor einer Vorstellung des Kinds im Uniklinikum informiert, so dass unsere Untersuchungen häufig auch Entlastung bringen können", sagt Hebestreit.
Verstärkte Berücksichtigung in Lehre und Weiterbildung
Mit der Etablierung der Kinderschutzgruppe am Würzburger Universitätsklinikum sollen die spezifischen Belange des Kinderschutzes auch noch stärker Eingang in die dortige Lehre finden. So ist laut Direktor Reiners geplant, die entsprechenden Inhalte bei der Ausbildung von Medizinstudierenden zu vertiefen, beispielsweise in rechtsmedizinischen Veranstaltungen oder bei den Kinderheilkundevorlesungen. Weiterhin soll es – neben den für alle UKW-Mitarbeiter als erste Informationsgrundlage zugänglichen Verfahrensanweisungen – speziell für Assistenzärzte zusätzliche Weiterbildungsangebote aus dem Themenkreis Kinderschutz geben, unter anderem zur Verbesserung diesbezüglicher praktischer Fähigkeiten.
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