Intern
Zentralverwaltung

Ansprechpartner für Korruptionsvorsorge und Hinweisgeber

Seit dem 01.05.2021 gilt für die Beschäftigten des Landes Bayern die geänderte Richtlinie zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung in der Landesverwaltung (Antikorruptionsrichtlinie). Die Richtlinie enthält Regelungen, mit den der Korruption wirkungsvoll vorgebeugt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen korruptive Praktiken frühzeitig erkannt und ggf. verfolgt und geahndet werden. Die Richtlinie dient allen Beschäftigten als Richtschnur ihres Verhaltens und bietet zugleich Handlungsanleitungen und Hilfestellungen für notwendige Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.

Der Korruptionsbeauftragte der Universität Würzburg soll eine Lücke im System der Korruptionsbekämpfung schließen und arbeitet unterstützt durch die Interne Revision.

Seit dem 17.12.2021 kann auch im Rahmen der Eu-Richtline zum Hinweisgeberschutz mit einer extra eingerichtete Mailadresse ein Hinweis gegeben werden. 

Herr Universitätsprofessor Dr. Frank Schuster
Lehrstuhl für Internationales Strafrecht
Domerschulstrasse 16
97070 Würzburg
Tel. 0931/ 31-85807

korruptionsvorsorge@uni-wuerzburg.de

Weitere Informationen

Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung

Rundschreiben zur Korruptionsbekämpfungsrichtlinie ( vom 04.02.2005)

Web-Formular zur Korruptionsbekämpfung

Informationen für technische Fragen bei der Benutzung des Formulars

bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung für Fragen bei der Benutzung des Formulars ( einkauf@uni-wuerzburg.de )