Das Bayerische Personalvertretungs-
gesetz (BayPVG) ist die Grundlage für
die Arbeit des Personalrats.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei
Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt. Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich sind die Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).
Für Anregungen/Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.

Die Personalversammlung 2. Halbjahr findet am Mittwoch, den 9. Oktober 2013, 09.30 Uhr, im Zentralen Hörsaalgebäude Z 6, Hörsaal 0.002, Am Hubland statt.

15 junge Frauen und Männer haben Anfang September an der Universität Würzburg eine Ausbildung begonnen. Organisiert vom Personalrat, wurden sie jetzt von Unikanzler Dr. Uwe Klug willkommen geheißen. Das Treffen war das erste dieser Art und soll in...

Vom 28.Sept. bis 6. Oktober 2013 ist die Mainfranken-Messe Würzburg wieder Verkaufsforum, Schaufenster und Treffpunkt für die Verbraucher der Region Unterfranken. Wir bieten auch dieses Jahr wieder die Möglichkeit, die Mainfranken-Messe Würzburg mit...