Das Bayerische Personalvertretungs-
gesetz (BayPVG) ist die Grundlage für
die Arbeit des Personalrats.
Der Personalrat wird alle fünf Jahre von den Beschäftigten der Universität gewählt. Er vertritt die Interessen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Gruppen der Arbeitnehmer und Beamten.
Der Personalrat ist an vielen Entscheidungen der Dienststelle beteiligt, die Einzelne, eine Gruppe oder alle Beschäftigten betreffen, unter anderem bei
Der Personalrat kann Ihnen bei Problemen, die Ihr Arbeitsumfeld betreffen, nur helfen, wenn er diese Probleme kennt. Sollten Sie Hilfe benötigen oder möchten Sie Auskünfte, haben Sie das Recht, den Personalrat während der Dienst- bzw. Arbeitszeit aufzusuchen oder sich jederzeit mit ihm in Verbindung zu setzen. Selbstverständlich sind die Personalratsmitglieder zu absolutem Stillschweigen verpflichtet (Art. 10 BayPVG).
Für Anregungen/Hinweise, die unsere Arbeit verbessern, sind wir immer dankbar.

Drei Kabarettstars und ehemaligen Studenten der Universität Würzburg treten gemeinsam an ihrer alten Universität auf.

Informations- und Fortbilungsveranstaltung am Donnerstag, 28. Juni 2012 von 14:00 bis 17:30 Uhr Neubaukirche Würzburg.

Alle Mitarbeiter(auch ehemalige) der Universität Würzburg können kostengünstig erholsame Tage im Ferienhaus des Bayerischen Staatsministeriums des Innern in Pfronten/Fallmühle verbringen.

Die Universität Würzburg baut ihr Kinderbetreuungsangebot in zwei Schritten großzügig aus und bewegt sich damit weiter in Richtung familiengerechte Hochschule. Schon in diesem Sommersemester verdoppelt sie die Zahl der Krippenplätze für die Kinder...