Sehr geehrte Damen und Herren,

als Orientierungshilfe im Rahmen von Einstellungen im Arbeitnehmerbereich möchten wir Ihnen mit folgendem Leitfaden die einzelnen Verfahrensschritte erläutern und so zu einem vereinfachten und einheitlichen Ablauf beitragen:

Die Stellenausschreibung

Beim Verfassen von Stellenausschreibungen sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:

  • Untergliederung in konkretes Aufgabengebiet sowie vollständiges Anforderungsprofil
  • Geschlechtsneutrale Ausschreibung bzw. in männlicher und weiblicher Form
  • Festlegen einer Bewerbungsfrist
  •  Angabe einer/eines Ansprechpartnerin/Ansprechpartners vor Ort
  • Bezüglich der Vergütung ist die allgemeine Formulierung „Bezahlung erfolgt nach TV-L „ zu verwenden (keine konkrete Entgeltgruppe in den Ausschreibungstext aufnehmen).
  • Bei einer erheblichen Unterrepräsentation von Frauen ist eine besondere Aufforderung, dass Frauen sich bewerben sollen, mit aufzunehmen (beispielsweise: „Um den Frauenanteil zu erhöhen, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.“).
  • Bei der Ausschreibung einer Ganztagsstelle ist auf die Besetzungsmöglichkeit in Teilzeit hinzuweisen (beispielsweise: „Die Stelle kann auch in Teilzeit besetzt werden.“).
  • Schwerbehinderten-Passus ( „Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.“).
  • Keine diskriminierenden Äußerungen (wie körperliche Belastbarkeit, Alter, …) aufnehmen.

Nach Entwurf des Stellenausschreibungstextes ist dieser (in Dateiform) zusammen mit dem Formblatt „Meldung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes“ der Personalabteilung zur Freigabe vorzulegen. Das Formblatt ist online unter den Formularen der Personalabteilung (http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/universitaet_wuerzburg/verwaltung/abteilungen_stabsstellen/personal/formulare) unter Arbeitnehmer Buchstabe A zu finden.

Nach Überprüfung erfolgt die Weiterleitung durch die Personalabteilung an:

  • Arbeitsagentur
  • Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen
  • Personalrat

sowie die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Intranet (Jobbörse).

Die externe Veröffentlichung der Stellenausschreibung ist von der jeweiligen Dienststelle vorzunehmen; die anfallenden Kosten müssen selbst übernommen werden.

Die Freischaltung von Inseraten in regionalen und deutschlandweiten Printmedien sowie Fachblättern ist bis auf weiteres zu erteilen an:

Fa. Ruchti GmbH

Anzeigen und Werbekontor

Virchowstr. 1a

97072 Würzburg

Tel: 0931/72206; Fax: 0931/73307

E-Mail: anzeigen-ruchti(at)web.de

Das aktuelle Universitäts-Logo liegt der Fa. Ruchti bereits vor und muss von Ihnen nicht in Ihre Anzeigetexte eingefügt werden.

Abweichende Regelungen für die ZV: Für die Beschäftigungsstellen der ZV erfolgt die externe Veröffentlichung der Stellenausschreibung in regionalen und deutschlandweiten Printmedien sowie Fachblättern durch die Personalabteilung. Die Stellenausschreibung in den Printmedien und Fachblättern erfolgt aus Kostengründen grundsätzlich nur in Kurzform; bezüglich des Langtextes wird auf das Internet verwiesen.

Sofern die Inserate in ein Online-Stellen-Portal gesetzt werden sollen, ist dies direkt von der jeweiligen Dienststelle vorzunehmen.

Ladung ausgewählter Bewerber/innen

Nach Durchsicht der eingegangen Bewerbungen, sind - unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - die am besten qualifizierten Bewerber/innen auszuwählen. Bei der Einladung zu den Vorstellungsgesprächen ist zu beachten, dass befristet beschäftigte interne Bewerber /innen sowie schwer behinderte Bewerber/innen bzw. solche Bewerber/innen, die eine Zusicherung in Bezug nach § 34 SGB X auf eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen haben, grundsätzlich eingeladen werden.

Bereits in der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist darauf hinzuweisen, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden können.

Das Vorstellungsgespräch

Beim Abhalten von Vorstellungsgesprächen sind folgende Punkte zu beachten:

  • Es kann der Personalrat eingeladen werden.
  • Sofern sich schwer behinderte Menschen beworben haben, ist die Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen zu den Vorstellungsgesprächen einzuladen.
  • Es ist vorab zu klären, wer die Gesprächsführung bei den Informationsgesprächen übernimmt
  • Es ist sicherzustellen, dass die Fragen an die Bewerber/innen rechtzeitig zur Verfügung stehen; unzulässig sind hierbei beispielsweise Fragen nach Vermögensverhältnissen, Heirat, Kinderwunsch, Schwangerschaft, Parteizugehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Krankheiten, Vorstrafen, Gewerkschaftszugehörigkeit, …Bei einer ggf. vorliegenden Schwerbehinderung darf nur gefragt werden, ob eine Einschränkung bei der Ausübung des in der Stellenausschreibung genannten Aufgabengebiets durch die Schwerbehinderung besteht, nicht nach der Art der Schwerbehinderung. Der schwerbehinderte Bewerber ist bei Nicht-Berücksichtigung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten.

Der Einstellungsvorgang

Nach erfolgter Auswahlentscheidung, ist ein entsprechender Einstellungsantrag an die Personalabteilung zu richten. Dies sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Einstellungstermin erfolgen. Die erforderlichen Formblätter können online unter Arbeitnehmer Buchstabe E (Einstellung) bei den Formularen der Personalabteilung(http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/universitaet_wuerzburg/verwaltung/abteilungen_stabsstellen/personal/formulare/) abgerufen werden. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Einstellungsantrag für Arbeitnehmer/innen
  •  Anlage zum Einstellungsantrag (bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen)
  • Feststellung der Entgeltgruppe
  • Beiblatt zum Einstellungsantrag für nicht-wissenschaftliches Personal
  •  Anmeldung zur Vorsorgeuntersuchung (unter den Vordrucken des Betriebsarztes http://www.betriebsarzt.uni-wuerzburg.de/ online abrufbar)
  • Zustimmung der Vertrauensperson für schwer behinderte Menschen (als E-Mail Ausdruck; die Zustimmung kann formlos per Mail an sbv(at)zv.uni-wuerzburg.de angefordert werden)

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber mind. bis zur Zustimmung des Personalrats zum/zur ausgewählten Bewerber/in aufbewahrt werden müssen.

Auf Grundlage dieses Antrags wird der Einzustellende dann von der Personalabteilung bezüglich der für die Einstellung erforderlichen Unterlagen angeschrieben und die Einstellung in die Wege geleitet.

 

Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Personalsachbearbeiter/innen der Abteilung 4