Sehr geehrte Damen und Herren,
als Orientierungshilfe im Rahmen von Einstellungen im Arbeitnehmerbereich möchten wir Ihnen mit folgendem Leitfaden die einzelnen Verfahrensschritte erläutern und so zu einem vereinfachten und einheitlichen Ablauf beitragen:
Die Stellenausschreibung
Beim Verfassen von Stellenausschreibungen sind nachfolgend aufgeführte Aspekte zu beachten:
Nach Entwurf des Stellenausschreibungstextes ist dieser (in Dateiform) zusammen mit dem Formblatt „Meldung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes“ der Personalabteilung zur Freigabe vorzulegen. Das Formblatt ist online unter den Formularen der Personalabteilung (http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/universitaet_wuerzburg/verwaltung/abteilungen_stabsstellen/personal/formulare) unter Arbeitnehmer Buchstabe A zu finden.
Nach Überprüfung erfolgt die Weiterleitung durch die Personalabteilung an:
sowie die Veröffentlichung der Stellenausschreibung im Intranet (Jobbörse).
Die externe Veröffentlichung der Stellenausschreibung ist von der jeweiligen Dienststelle vorzunehmen; die anfallenden Kosten müssen selbst übernommen werden.
Die Freischaltung von Inseraten in regionalen und deutschlandweiten Printmedien sowie Fachblättern ist bis auf weiteres zu erteilen an:
Fa. Ruchti GmbH
Anzeigen und Werbekontor
Virchowstr. 1a
97072 Würzburg
Tel: 0931/72206; Fax: 0931/73307
E-Mail: anzeigen-ruchti(at)web.de
Das aktuelle Universitäts-Logo liegt der Fa. Ruchti bereits vor und muss von Ihnen nicht in Ihre Anzeigetexte eingefügt werden.
Abweichende Regelungen für die ZV: Für die Beschäftigungsstellen der ZV erfolgt die externe Veröffentlichung der Stellenausschreibung in regionalen und deutschlandweiten Printmedien sowie Fachblättern durch die Personalabteilung. Die Stellenausschreibung in den Printmedien und Fachblättern erfolgt aus Kostengründen grundsätzlich nur in Kurzform; bezüglich des Langtextes wird auf das Internet verwiesen.
Sofern die Inserate in ein Online-Stellen-Portal gesetzt werden sollen, ist dies direkt von der jeweiligen Dienststelle vorzunehmen.
Ladung ausgewählter Bewerber/innen
Nach Durchsicht der eingegangen Bewerbungen, sind - unter Berücksichtigung von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung - die am besten qualifizierten Bewerber/innen auszuwählen. Bei der Einladung zu den Vorstellungsgesprächen ist zu beachten, dass befristet beschäftigte interne Bewerber /innen sowie schwer behinderte Bewerber/innen bzw. solche Bewerber/innen, die eine Zusicherung in Bezug nach § 34 SGB X auf eine Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen haben, grundsätzlich eingeladen werden.
Bereits in der Einladung zum Vorstellungsgespräch ist darauf hinzuweisen, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden können.
Das Vorstellungsgespräch
Beim Abhalten von Vorstellungsgesprächen sind folgende Punkte zu beachten:
Der Einstellungsvorgang
Nach erfolgter Auswahlentscheidung, ist ein entsprechender Einstellungsantrag an die Personalabteilung zu richten. Dies sollte rechtzeitig vor dem gewünschten Einstellungstermin erfolgen. Die erforderlichen Formblätter können online unter Arbeitnehmer Buchstabe E (Einstellung) bei den Formularen der Personalabteilung(http://www.uni-wuerzburg.de/ueber/universitaet_wuerzburg/verwaltung/abteilungen_stabsstellen/personal/formulare/) abgerufen werden. Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen aller Bewerber mind. bis zur Zustimmung des Personalrats zum/zur ausgewählten Bewerber/in aufbewahrt werden müssen.
Auf Grundlage dieses Antrags wird der Einzustellende dann von der Personalabteilung bezüglich der für die Einstellung erforderlichen Unterlagen angeschrieben und die Einstellung in die Wege geleitet.
Für weitere Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
Ihre Personalsachbearbeiter/innen der Abteilung 4