Aktuelle Informationen der Personalabteilung

 

 

 

Dienstvereinbarung über Alternierende Wohnraum- und Telearbeit

Initiates file downloadDienstvereinbarung

Opens external link in new windowAntrag "Beamte/Beamtinnen"

Opens external link in new windowAntrag "Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen"

Opens external link in new windowGefährdungsbeurteilung

Initiates file downloadInventarverzeichnis Anlage 1


Rechtlicher Rahmen für den Umgang mit sozialen Medien

Initiates file downloadWeitergabe Leitfaden Soziale Medien - Rechtlicher Rahmen zum Leitfaden


Informationen für Tarifbeschäftigte zum Strukturausgleich

Initiates file downloadStrukturausgleich 2013


Ausschlussfrist bei der Beantragung der Reisekostenvergütung

Initiates file downloadbitte hier klicken


Beschäftigung von nebenberuflichen wissenschaftlichen Hilfskräften

Initiates file downloadErhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 01.04.2013

Beschlussfassung der Hochschulleitung zur Vergütung für Hilfskräfte ab 01.08.2009


Erhöhung der Bezüge 2013/2014

Initiates file downloadInformationsschreiben Erhöhung der Bezüge 2013/2014


Ruhestand mit 67 Jahren

Informationsschreiben Ruhestand mit 67 Jahren


Rente mit 67 Jahren

Informationsschreiben Rente mit 67 Jahren


Entgeltordnung zum TV-L ab 01.01.2012

Neue Entgeltordnung zum TV-L 


Information zur Ergänzung der Dienstvereinbarung

Die Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich

des Rechenzentrums,
der Zentralverwaltung und des Sportzentrums,
der Universitätsbibliothek und ihrer Teilbibliotheken,
sowie aller Fakultäten, Institute und Lehrstühle

wurden unter Ziffer 8. Dienstreisen, Dienstgänge um folgenden Absatz ergänzt:

Alle Dienstgänge, die mit dem Umzug auf die Nordseite des Campus Hubland im Zusammenhang stehen, gelten als allgemein genehmigt.

Beschäftigte mit Dienststätte am Campus Hubland müssen bei dienstlich veranlassten Gängen zwischen Hubland Nord - Süd und Süd-Nord die Zeiterfassungsgeräte nicht betätigen.

Es sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keinerlei Auswirkungen auf die Benutzung privater Kraftfahrzeuge hat. Fahrten mit dem KFZ sind, so wie bisher, auch weiterhin in die entsprechenden Dienstganglisten einzutragen, um eine Nachweisbarkeit in Sachen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Insoweit sei auf das Schreiben des Kanzlers vom
19.05.2010 (Ersatz von Sachschäden) verwiesen.


Hinweise zur BahnCard Business 25 und 50 der DB Vertrieb GmbH

bitte hier klicken


Veranstaltungsticket der DB Vertrieb GmbH zu den wissenschaftlichen Kongressen und Veranstaltungen der Hochschulen und Universitäten im Freistaat Bayern

 

Mit E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.01.2011 wurde das Angebot der DB Vertrieb GmbH zum Veranstaltungsticket vom 10.12.2010 übermittelt.

 

Nach Nr. 1.1 des Angebotes bietet die DB Vertrieb GmbH für die An- und Abreise der Teilnehmer zu den wissenschaftlichen Kongressen und Veranstaltungen der Hochschulen und Universitäten im Freistaat Bayern ein Veranstaltungsticket an. Der Veranstalter bietet dieses Angebot als zusätzlichen Service allen Teilnehmern an und wird dieses exklusive Ticket in besonderer Weise im Vorfeld der Veranstaltung bewerben und den Teilnehmern anbieten.

 

Nach Nr. 1.2.5 des Angebotes ist für die Kommunikation der Veranstaltungen in Verbindung mit dem Veranstaltungsticket mittels der ihm durch die DB Vertrieb GmbH zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel und -vorlagen (Texte, Logos, Bilder etc.) der Veranstalter zuständig und trägt die dadurch entstehenden Kosten.

 

Bezüglich der Mindestabnahme von 200 Fahrkarten nach Nr. 1.2.4 des Angebotes wurde durch die Zentralverwaltung der Universität von der DB Vertrieb GmbH in Erfahrung gebracht, dass sich die Mindestabnahme auf alle Hochschulen und Universitäten in Bayern insgesamt bezieht und inzwischen erreicht wurde.

 

Die Angebotslaufzeit bis zum 31.12.2010 unter Punkt 1.5 ist aufgrund der Annahme des Angebots nicht mehr von Bedeutung.

 

Soweit das Angebot ausreichend oft genutzt wird, soll es wohl auf andere Universitäten innerhalb Deutschlands ausgeweitet werden, d.h. Mitarbeiter der Universität Würzburg würden dann als Teilnehmer von Tagungen/Kongressen anderer Universitäten ebenfalls in den Genuss eines solchen Ticketangebotes kommen, was weitere Sparpotenziale erschließen würde. Eine rege Teilnahme wäre daher wünschenswert.

 

Die DB Vertrieb GmbH steht laut Punkt 1.5 des Angebotes bei Fragen sehr gerne zur Verfügung. Nach telefonischer Auskunft der DB Vertrieb GmbH sind die Mitarbeiter der unter Punkt 1.3 des Angebotes angegebenen Veranstaltungshotline (01805/311153) nicht nur für den Vertrieb der Veranstaltungstickets sondern auch für allgemeine Fragen der Veranstalter die richtigen Ansprechpartner.

 

Hier finden Sie den von der Universität Würzburg bei der DB Vertrieb GmbH angeforderten und mit E-Mail vom 01.02.2011 übermittelten Textvorschlag."


Tarifeinigung 2011 - 3. ÄTV zum TV-L und TVÜ-L

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10.03.2011

Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L und TVÜ-L


Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte

Informationsblatt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte


Informationen zur Altersteilzeit für Beamte ab 01.01.2010

Altersteilzeit für Beamte ab 01.01.2010


Familienfreundlichkeit und Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Zur weiteren Verbesserung der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden neue Merkblätter über die Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen herausgebracht.

Diese enthalten sowohl Informationen über die verschiedenen Arten der Beurlaubung als auch Hinweise zur Verlängerung von Beschäftigungsverhältnissen bzw. Beamtenverhältnissen auf Zeit.

Es wurde jeweils ein Merkblatt für Beschäftigte und für Beamte/Beamtinnen auf Zeit erstellt.

Für Rückfragen und individuelle Beratung steht Ihnen Ihr Sachbearbeiter der Personalabteilung gerne zur Verfügung.

Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen für Beschäftigtesowie Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses

Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen für Beamte aufZeit sowie Verlängerung des Beamtenverhältnisses


Änderungstarifverträge ab 01.03.2009

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TV-L

Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L


Neues Tarifvertragsrecht ab 01.11.2006

 - Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

 - Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Länder)