Antrag "Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen"
Weitergabe Leitfaden Soziale Medien - Rechtlicher Rahmen zum Leitfaden
Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 01.04.2013
Beschlussfassung der Hochschulleitung zur Vergütung für Hilfskräfte ab 01.08.2009
Informationsschreiben Erhöhung der Bezüge 2013/2014
Informationsschreiben Ruhestand mit 67 Jahren
Informationsschreiben Rente mit 67 Jahren
Die Dienstvereinbarungen zur gleitenden Arbeitszeit im Bereich
des Rechenzentrums,
der Zentralverwaltung und des Sportzentrums,
der Universitätsbibliothek und ihrer Teilbibliotheken,
sowie aller Fakultäten, Institute und Lehrstühle
wurden unter Ziffer 8. Dienstreisen, Dienstgänge um folgenden Absatz ergänzt:
Alle Dienstgänge, die mit dem Umzug auf die Nordseite des Campus Hubland im Zusammenhang stehen, gelten als allgemein genehmigt.
Beschäftigte mit Dienststätte am Campus Hubland müssen bei dienstlich veranlassten Gängen zwischen Hubland Nord - Süd und Süd-Nord die Zeiterfassungsgeräte nicht betätigen.
Es sei noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies keinerlei Auswirkungen auf die Benutzung privater Kraftfahrzeuge hat. Fahrten mit dem KFZ sind, so wie bisher, auch weiterhin in die entsprechenden Dienstganglisten einzutragen, um eine Nachweisbarkeit in Sachen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Insoweit sei auf das Schreiben des Kanzlers vom
19.05.2010 (Ersatz von Sachschäden) verwiesen.
Mit E-Mail des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20.01.2011 wurde das Angebot der DB Vertrieb GmbH zum Veranstaltungsticket vom 10.12.2010 übermittelt.
Nach Nr. 1.1 des
Angebotes bietet die DB Vertrieb GmbH für die An- und Abreise der Teilnehmer zu den wissenschaftlichen Kongressen und Veranstaltungen der Hochschulen und Universitäten im Freistaat Bayern ein Veranstaltungsticket an. Der Veranstalter bietet dieses Angebot als zusätzlichen Service allen Teilnehmern an und wird dieses exklusive Ticket in besonderer Weise im Vorfeld der Veranstaltung bewerben und den Teilnehmern anbieten.
Nach Nr. 1.2.5 des Angebotes ist für die Kommunikation der Veranstaltungen in Verbindung mit dem Veranstaltungsticket mittels der ihm durch die DB Vertrieb GmbH zur Verfügung gestellten Kommunikationsmittel und -vorlagen (Texte, Logos, Bilder etc.) der Veranstalter zuständig und trägt die dadurch entstehenden Kosten.
Bezüglich der Mindestabnahme von 200 Fahrkarten nach Nr. 1.2.4 des Angebotes wurde durch die Zentralverwaltung der Universität von der DB Vertrieb GmbH in Erfahrung gebracht, dass sich die Mindestabnahme auf alle Hochschulen und Universitäten in Bayern insgesamt bezieht und inzwischen erreicht wurde.
Die Angebotslaufzeit bis zum 31.12.2010 unter Punkt 1.5 ist aufgrund der Annahme des Angebots nicht mehr von Bedeutung.
Soweit das Angebot ausreichend oft genutzt wird, soll es wohl auf andere Universitäten innerhalb Deutschlands ausgeweitet werden, d.h. Mitarbeiter der Universität Würzburg würden dann als Teilnehmer von Tagungen/Kongressen anderer Universitäten ebenfalls in den Genuss eines solchen Ticketangebotes kommen, was weitere Sparpotenziale erschließen würde. Eine rege Teilnahme wäre daher wünschenswert.
Die DB Vertrieb GmbH steht laut Punkt 1.5 des Angebotes bei Fragen sehr gerne zur Verfügung. Nach telefonischer Auskunft der DB Vertrieb GmbH sind die Mitarbeiter der unter Punkt 1.3 des Angebotes angegebenen Veranstaltungshotline (01805/311153) nicht nur für den Vertrieb der Veranstaltungstickets sondern auch für allgemeine Fragen der Veranstalter die richtigen Ansprechpartner.
Hier finden Sie den von der Universität Würzburg bei der DB Vertrieb GmbH angeforderten und mit E-Mail vom 01.02.2011 übermittelten Textvorschlag."
Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 10.03.2011
Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum TV-L und TVÜ-L
Informationsblatt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Altersteilzeit für Beamte ab 01.01.2010
Zur weiteren Verbesserung der Familienfreundlichkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurden neue Merkblätter über die Möglichkeiten der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen herausgebracht.
Diese enthalten sowohl Informationen über die verschiedenen Arten der Beurlaubung als auch Hinweise zur Verlängerung von Beschäftigungsverhältnissen bzw. Beamtenverhältnissen auf Zeit.
Es wurde jeweils ein Merkblatt für Beschäftigte und für Beamte/Beamtinnen auf Zeit erstellt.
Für Rückfragen und individuelle Beratung steht Ihnen Ihr Sachbearbeiter der Personalabteilung gerne zur Verfügung.
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TV-L
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum TVÜ-L
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)