Anerkennung von im Ausland erworbener Studienleistungen
Die Medizinische Fakultät der Universität Würzburg fördert den internationalen Austausch und begrüßt es sehr, dass sich Würzburger Studierenden für einen ein- bis zweisemestrigen Erfahrungsaustausch ins Ausland begeben.
Die formale Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen erfolgt durch das Landesprüfungsamt in München. Das Landesprüfungsamt fordert eine Äquivalenzbescheinigung des hiesigen Fachvertreters. Voraussetzung für die Äquivalenzbescheinigung ist, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Inhalt und Umfang den hiesigen Anforderungen entsprechen und dass Sie eine im Ausland bestandene Prüfung nachweisen können.
Erfahrungsgemäß stellt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Studienleistungen kein Problem dar solange alle damit zusammenhängenden Fragen von den Betroffenen mit ausreichendem Vorlauf im Vorfeld geklärt wurden. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Studium (auch bei einem Blockpraktikum) an der ausländischen Universität immatrikuliert sind; andernfalls kann eine Anerkennung durch das Landesprüfungsamt (LPA) München nicht erfolgen.
Für einen reibungslosen Ablauf…
Nachdem Sie in einem ersten Schritt überlegt haben, welche Kurse aus dem Ausland Ihnen anerkannt werden können, sollten Sie unbedingt Folgendes beachten:
- Nehmen Sie sehr zeitig vor dem Auslandsaufenthalt Kontakt zu den
Ansprechpartnern für die jeweiligen Fächer auf und klären mit diesen ab, ob die fraglichen Leistungen anerkannt werden, in welchem Umfang sie abgeleistet werden müssen und was in der Bescheinigung stehen soll.
- Der im Ausland erworbene Schein muss vom ausländischen Fachvertreter unterzeichnet und mit dem offiziellen Stempel der ausländischen Universität versehen sein. Zusätzlich ist für die Erlangung einer Äquivalenzbescheinigung eine vom ausländischen zuständigen Dozenten unterzeichnete Bescheinigung vorzulegen, die umfassend Aufschluss über Umfang (wie viele Stunden pro Woche, Wochen im Semester bzw. detaillierte Aufstellung der klinischen Tätigkeiten) und Inhalt der Leistung und ggf. der Prüfungsleistungen (schriftliche oder mündliche Prüfung; Umfang) gibt. Noten werden grundsätzlich nicht übernommen.
- Tripelklausuren:
Grundsätzlich muss die fächerübergreifende Klausur in Würzburg geschrieben werden. Ausnahme: Wenn alle drei entsprechenden Fächer der Tripelklausur schriftlich und zeitgleich (an einem Tag) im Ausland geprüft wurden, entscheidet der Fachvertreter, ob eine Anerkennung möglich ist.Weitere links:
Prüfungsamt Würzburg


