Ordnungen und Satzungen




Studienordnung Zahnmedizin

Die vorläufige Teilstudienordnung Zahnmedizin der Julius-Maximilians-Universität Würzburg regelt den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf des Studiums, darüber hinaus sind in der Studienordnung die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes Studium festgelegt.

 

Approbationsordnung für Zahnärzte

Die zahnärztliche Approbationsordnung hält die Mindestdauer, den Ablauf und die Pflichtinhalte des Studiums der Zahnmedizin fest. Darüber hinaus legt sie die Bedingungen für die staatlichen Abschlussprüfungen und alle Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation fest.

 

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung hält  die Bedingungen für die Zulassung, die Leistungsanforderungen und den Ablauf des Prüfungsverfahren zum Erwerb des akademischen Grades eines Doktors der Medizin (doctoris medicinae)  und eines Doktors der Zahnheilkunde (doctoris medicinae dentariae) durch ordentliche Promotion (Dr. med., Dr. med. dent) oder durch Ehrenpromotion (Dr. med. h.c., Dr. med.dent. h.c.) an der Medizinischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg fest.

 

Rechtsvorschriften

Weitere Informationen zu Gesetzen, Verordnungen und Satzungen finden Sie hier.



Regelung zur Einreichung ärztlicher Atteste bei einer Nichtteilnahme an Prüfungen

In Absprache mit dem Justiziariat wurde eine Regel zur Einreichung von ärztlichen Attesten bei einer Nichtteilnahme an fakultätsinternen Prüfungen festgelegt.



Unfallversicherungen/Unfallmeldung

Studierende sind bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen, gesetzlich unfallversichert. » mehr

 


 

Information zur studentischen Haftpflichtversicherung

Für die Studierenden der Zahnmedizin ist der Versicherungsschutz über die Betriebs-Haftpflichtversicherung des Universitätsklinikums wie folgt geregelt:

Versichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Studierenden im theoretischen und klinischen Praktikum für Schadenersatzansprüche Dritter aus der Ausübung ihrer Aufgaben für das Universitätsklinikum Würzburg.  

Nicht versichert sind deshalb Schäden,
- die die Studierenden der Universitätsklinik direkt zufügen (z. B. Beschädigung von Geräten), da es sich um Eigenschäden der Universitätsklinik handelt,
- die die Studierenden bei der Ausübung von Aufgaben für andere Einrichtungen verursachen (z. B. bei den Praktika der naturwissenschaftlichen Fakultäten, Lehrpraxen, Lehrkrankenhäuser),
- sonstige studentische Tätigkeiten, bei denen der Auftraggeber nicht das Universitätsklinikum Würzburg ist (z. B. freiwillige Auslandseinsätze).

Daher werden die Studierenden zusätzlich von der Klinik und Polikliniken für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten über eine subsidiäre, prämienfreie Haftpflichtversicherung versichert.

Um den vollständigen Versicherungsschutz während des Studiums abzusichern, wird jedoch den Studierenden dringend empfohlen, zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Prof. Dr. Dr. A. C. Kübler
Studiendekan Zahnmedizin