Famulatur
Einführung
Die Famulatur ist ein in Deutschland durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschriebenes Praktikum von viermonatiger Dauer, das den Medizinstudierenden eine Übung für die im Studium erlernten praktischen Fähigkeiten verschaffen soll. Die Famulatur muss vollständig während der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden und wird prinzipiell nicht finanziell entlohnt.
Ablauf
Die Famulatur ist zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung abzuleisten. Nach der Approbationsordnung müssen zwei Monate in einem Krankenhaus und ein Monat in einer Arztpraxis absolviert werden. Die Ableistung des weiteren Monats kann wahlweise in einem Krankenhaus, in einer Arztpraxis oder in einer der folgenden Einrichtungen unter ärztlicher Leitung geschehen:
- Dienststellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Jugend- oder Sozialhilfeeinrichtungen, Arbeits- oder Versorgungsverwaltungen oder Gewerbeaufsichtsbehörden
- Einrichtungen für die Rehabilitation Behinderter oder die ärztliche Begutachtung einschließlich des vertrauensärztlichen Dienstes
- Justizvollzugsanstalten
- Werks- oder betriebsärztliche Einrichtungen
- Truppenärztliche Einrichtungen der Bundeswehr
Famulaturen in der Ambulanz einer Klinik, einer Poliklinik oder einer Notaufnahme können anerkannt werden. In Würzburg besteht teilweise auch die Möglichkeit, eine Famulatur in bestimmten Universitätsinstituten als Äquivalent einer Praxisfamulatur anrechnen zu lassen, wobei beachtet werden muss, dass in manchen Bundesländern derartige Famulaturen nicht anerkannt werden.
Famulaturen können auch unterteilt werden, wobei der kleinste Famulaturteil in Bayern eine Mindestdauer von 15 Tagen (ein halber Monat) aufweisen muss.
Wichtig: In der Approbationsordnung ist für die Dauer einer Famulatur ausdrücklich ein Monat angegeben. Darunter werden 30 Tage (und nicht 4 Wochen, also 28 Tage) verstanden!

