Neue Approbationsordnung
Weitere Informationen: www.approbationsordnung.de
Ihr seid eines der frühen Semester, die komplett nach der neuen Studienordnung anfangen. Das Ziel war mehr Praxis hineinzubringen, Überholtes rauszuschmeißen und überhaupt gründlich zu reformieren- ob`s geklappt hat, dürft ihr selbst testen!
Hier ein kurzer Überblick, was sich dadurch alles ändert:
1. die schon angesprochene Praxisnähe soll dadurch gewonnen werden, dass die Vorlesungen verstärkt durch Seminare, problemorientiertes Lernen (POL), Bedside-Teaching und Praktika ergänzt werden. Darüber hinaus sollen die Unterrichtsveranstaltungen auch fächerübergreifende Inhalte vermitteln.
2. zum Leid der Studenten müssen allerdings zukünftig in allen Fächern Leistungsnachweise erbracht werden. Die Inhalte der Prüfungen müssen die Universitäten selbst erarbeiten, sie haben jedoch die Möglichkeit, "sich einer Einrichtung zu bedienen". Wie zu hören ist, wird hier das IMPP seine Dienste den einzelnen Instituten anbieten.
3. das Krankenpflegepraktikum ist Voraussetzung zum ersten Staatsexamen (das bisherige Physikum). Es umfaßt jetzt allerdings drei Monate, ist also um einen Monat verlängert worden. Wie bisher kann man es vor Studienbeginn oder während der Vorklinik ableisten. An den Regeln für die Erste-Hilfe-Ausbildung ändert sich nichts.
4. in der Vorklinik ändert sich an der Fächerkombination eigentlich nichts. Lediglich die Einführung eines Wahlfachs ist neu. Dieses können sich die Studenten je nach dem Angebot der Uni frei auswählen und erhalten dafür eine Note, die auf dem Examenszeugnis mit abgedruckt wird, aber keinen Einfluß auf die Note des Examens hat.
5. an Stelle des Physikums tritt nun der "erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung", der wie das bisherige Physikum nach dem 4. Semester stattfindet. Der schriftliche Teil bleibt unverändert (Multiple Choice), der mündliche Teil beinhaltet jetzt für alle Studierenden die Fächer Anatomie, Physiologie und Biochemie/Molekularbiologie, die bisherige Zufallskombination zweier Fächer entfällt also.
6. für den klinischen Abschnitt ergeben sich die meisten Änderungen. Zu den bisher 21 Hauptfächern kommt wiederum ein Wahlfach und zusätzlich 12 so genannte Querschnittsbereiche, die fächerübergreifend klinische oder ethische Bereiche der Humanmedizin abdecken sollen. In diesem Rahmen müssen die Studenten künftig Leistungsnachweise in "Medizin des Alterns", "Prävention und Gesundheitsförderung" und ähnlichen Neukonstruktionen ablegen.
7. Blockpraktika sind jetzt nicht nur eine einfache Empfehlung sondern Pflicht und müssen in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Pädiatrie, Gynäkologie und Allgemeinmedizin abgelegt werden.
8. an den Regeln für die Famulaturen hat sich nichts geändert. Hier muss man vier Monate, davon zwei im Krankenhaus, einen in einer Praxis (bzw. Ambulanz, Notaufnahme oder Poliklinik) und einen nach Wahl bis zum Praktischen Jahr vorweisen können.
9. eine der gravierendsten Änderungen ist die Zusammenlegung von 1., 2. und 3. Staatsexamen zu nur noch einem großen Examen am Ende des Praktischen Jahres.
10. dieser nun "zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" besteht neben einem dreitägigen schriftlichen Teil zu je fünf Stunden aus einem zweitägigen mündlich-praktischen Teil, der wie das bisherige 3. Staatsexamen die Fächerkombination des PJ (Innere, Chirurgie plus Wahlfach) beinhaltet. Für das praktische Jahr (PJ) wurde eine größere Wahlfreiheit geschaffen, so ist nun das Fach Allgemeinmedizin als Wahlfach hinzugekommen und man kann mit Genehmigung des Landesprüfungsamtes bis zu acht Wochen pro Tertial in einer ambulanten Einrichtung ableisten.
Seit der Verabschiedung der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung vom 27. Juni 2002 umfasst die ärztliche Ausbildung damit:
- 1. ein Medizinstudium von sechs Jahren, wobei das letzte Jahr eine praktische Ausbildung von 48 Wochen (Praktisches Jahr) einschließt;
- 2. eine Ausbildung in erster Hilfe (Nachweis z.B. durch eine Bescheinigung des Roten Kreuzes usw., mindestens acht Doppelstunden oder 16 Unterrichtseinheiten - vor oder während des vorklinischen Studiums)
- 3. einen Krankenpflegedienst von drei Monaten Dauer. Er kann in drei Abschnitten zu je einem Monat Dauer abgeleistet werden (mindestens 30 Tage am Stück).
- 4. eine Famulatur von vier Monaten in den Semesterferien des klinischen Studiums;
- 5. die Ärztliche Prüfung, die in zwei Abschnitten abzulegen ist.
- 6. Die nach dem Medizinstudium anschließende Tätigkeit als "Arzt im Praktikum" wurde abgeschafft. Ihr könnt nach dem Bestehen der Ärztlichen Prüfung eure Arbeit als Assistenzarzt aufnehmen. Die komplette Approbationsordnung findet ihr unter www.approbationsordnung.de
