Intern
Studierendenvertretung

Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren

23.10.2012

Mit Freude haben die studentischen Vertreter und Vertreterinnen der Universität Würzburg das Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München zur Kenntnis genommen.

Das Gericht wandte sich gegen die Klage des Staatsministeriums des Inneren, welches das Volksbegehren als Eingriff in den bayerischen Landeshaushalt ablehnen wollte.

 

Das Innenministerium argumentierte, dass durch den Wegfall des Geldes in den Haushalt des bayerischen Staates eingegriffen werde und ein Volksentscheid daher nicht legitim sei. Jedoch sind die Beiträge als Finanzspritze zur Verbesserung der Lehre gedacht, durch welche sich die Studierenden an den Kosten ihrer Hochschulbildung beteiligen müssen. Gemäß Bayerischem Hochschulgesetz sind die so gewonnenen Mittel aber Vermögen der Universitäten, nicht jedoch des Freistaates. Der Finanzbereich des Landes wird somit also nicht angetastet.

 

Dazu Eduard Göbl, Vorsitzender des SprecherInnenrates: „Der Sprecher und Sprecherinnenrat der Universität Würzburg steht wie alle Studierendenvertretungen in Bayern schon seit Jahren hinter der Forderung Studiengebühren abzuschaffen."

In 14 von 16 Bundesländern wurden Studiengebühren nicht eingeführt oder kurz nach deren Erhebung wieder abgeschafft. Es wird Zeit, dass auch die letzten Schlusslichter Niedersachsen und Bayern diesem Weg folgen.

"Studiengebühren stellen eine extreme Mehrbelastung für die Studierenden dar, da es für viele problematisch ist, neben dem Studium den Höchstsatz von 500 € pro Semester aufzubringen. Deshalb begrüßen wir das längst überfällige Urteil für das Volksbegehren und hoffen auf ein starkes Signal aus der bayerischen Bevölkerung", so Göbl weiter.

 

Nun ist es an uns und an der bayerischen Bevölkerung ein Zeichen gegen die sozial selektive Campusmaut zu setzen. Wir fordern die Abschaffung der Studiengebühren, da sie eine Hürde zum Hochschulzugang darstellen und vor allem bildungsferne Kinder von der Erwägung eines Hochschulstudiums abhalten. Studiengebühren sind laut Bayerischem Hochschulgesetz zur Verbesserung von Studium und Lehre vorgesehen, werden allerdings seit Beginn an zur Bereitstellung von Grundbedarf genutzt. Dies konstatiert nicht nur ein marodes Bildungssystem, sondern vor allem dessen Unterfinanzierung! Deshalb fordern wir Studierende eine völlige Ausfinanzierung der Studienbeiträge. Letztendlich stellt Wissen und Bildung in einem hochindustrialisierten Land wie Deutschland doch die einzige wirkliche Ressource dar!

 

Bei dem Volksbegehren müssen sich mindestens 10% der bayerischen Wahlbevölkerung an der Abstimmung zur Abschaffung der Studienbeiträge beteiligen. Davon muss sich die absolute Mehrheit gegen die Zahlungen aussprechen, damit der Volksentscheid rechtsgültig wird. Sobald das Innenministerium den Zeitraum für die Eintragung bekannt gibt, geschieht die Beteiligung am Volksbegehren in den jeweiligen kommunalen Verwaltungszentren.

 

Deshalb ist es jetzt nicht nur an Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, auch die nächste Hürde in Richtung Volksbegehren zu nehmen, es ist an uns allen, ein Zeichen für allgemein zugängliche und freie Bildung zu setzen!

 

Ansprechpartner:

Eduard Göbl - 0177/6875093

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