Aus gegebenem Anlass hat der Vorstand des Instituts für Romanistik beschlossen:
"Studentische Arbeiten, die nachweislich ganz oder zu Teilen wörtlich oder nahezu wörtlich aus einer Arbeit oder mehreren Arbeiten anderer (auch Internet) übernommen sind und dennoch als eigene Leistung ausgegeben werden, werden mit 'ungenügend' benotet. In diesem Sinne liegt auch dann ein Plagiat vor, wenn bei der Textübernahme in eine andere Sprache als die des Originals übersetzt wurde.
Für die entsprechende Lehrveranstaltung wird kein Leistungsnachweis ausgestellt; eine Wiederholung der Arbeit für die entsprechende Lehrveranstaltung ist nicht möglich."
19.02.2011, 00:00 Uhr