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11. Juni 2004 Alle Studierenden der Uni Würzburg müssen sich von Montag, 14. Juni, bis einschließlich Freitag, 9. Juli, für das Wintersemester 2004/05 zurückmelden. Ohne diese Formalität kann das Studium nicht fortgesetzt werden. Die Rückmeldung kann an der Uni Würzburg bequem mit der Multifunktionalen UniversitätsChipkarte (MUCK) an Selbstbedienungsterminals erledigt werden - einschließlich der Bezahlung des Semesterbeitrags. Terminals stehen in der Sanderring-Uni, am Hubland in der Universitätsbibliothek und im Rechenzentrum, außerdem im Gebäude Wittelsbacherplatz 1 sowie in der Uniklinik für Nuklearmedizin in den Räumen der Fachschaft nahe beim Computerpool. Alternativ kann die Rückmeldung auch in der Studentenkanzlei am Sanderring (Zimmer 111 und 112) beantragt werden, und zwar montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs zusätzlich von 14.00 bis 16.00 Uhr. Dort muss ein Beleg darüber abgegeben werden, dass der Semesterbeitrag entrichtet wurde. Dieser kann bar bei der Zahlstelle der Uni (Zwinger 32, 1. Stock) und beim Technischen Betrieb am Hubland (nur während der Rückmeldezeit montags bis freitags von 10.00 bis 12.00 Uhr) oder auch bargeldlos am Schalter der Studentenkanzlei mit der MUCK bezahlt werden. Mehr zur Chipkarte unter Der Semesterbeitrag beläuft sich auf 121,30 Euro. Davon gehen 35 Euro an das Studentenwerk, das den Beitrag im Vergleich zum vorigen Semester um sieben Euro erhöht hat. 36,30 Euro entfallen auf das Semesterticket. Die restlichen 50 Euro zahlen die Studierenden als Beitrag zu den Verwaltungskosten. Diese Gebühr müssen alle Hochschulen in Bayern aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben jetzt erstmals von den Studierenden einziehen. Ausgenommen von der Beitragspflicht sind ausländische Studierende, die im Rahmen von zwischenstaatlichen oder internationalen Abkommen oder von Hochschulvereinbarungen, die eine Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind. Sie müssen auch dann nicht zahlen, wenn sie hier im Rahmen von Förderprogrammen studieren, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder finanziert werden. Ist in einer Studien- oder Prüfungsordnung bestimmt, dass das Studium durch eine gleichzeitige Immatrikulation an mehreren Hochschulen erfolgen muss oder kann, so ist der Beitrag nur an einer Hochschule zu entrichten. Dies betrifft an der Uni Würzburg nur Studierende eines Lehramts mit dem Unterrichtsfach Musik, die gleichzeitig auch an der Hochschule für Musik immatrikuliert sind. Weitere Informationen zur Rückmeldung hängen an den Schwarzen Brettern aus. Fragen zum Semesterticket und zum Öffentlichen Personennahverkehr in Würzburg beantwortet das Kundenzentrum der Würzburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft WVV, T (0931) 36-1352. Weitere Infos zur Rückmeldung: Anfragen an: presse@zv.uni-wuerzburg.de |
