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Dozentenmobilität zu Unterrichtszwecken - Teaching Staff Mobility (STA)

Was ist Mobilität zu Unterrichtszwecken?

Durch ihren Aufenthalt an einer Partnerhochschule stärken Lehrende die europäische Dimension der Gasthochschule und ergänzen deren Lehrangebot, zugleich vermitteln sie ihre Expertise Studierenden, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Im Idealfall sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme ebenso wie der Erwerb neuer und innovativer Lehr- und Lernformen eine Rolle spielen. Zurück an der eigenen Hochschule, können Lehrende neue Impulse in den Unterricht einfließen lassen und als Befürworter von Auslandsmobilitäten auftreten.

Was ist zu beachten?

Im Rahmen des ERASMUS-Programms der Europäischen Union fördert das Service Centre International Affairs Lehraufenthalte (Teaching Staff Mobility - STA) im jeweiligen Programmjahr. Hierfür beantragt es für die gesamte Universität Mittel über den DAAD. Ausschlaggebend für die Höhe der zugewiesenen Mittel ist u.a. die Anzahl der Mobilitäten aus den Vorjahren. Gefördert werden Lehraufenthalte zwischen zwei Tagen und bis zu zwei Monaten. Grundlage ist ein existierender ERASMUS-Vertrag mit vereinbarter STA sowie ausreichend vorhandene Mittel. Eine Förderung erfolgt insofern dass alle Mindestanforderungen erfüllt sind.

Anforderungen:

  • Hochschulangehörige der Universität Würzburg
  • Existierender ERASMUS-Vertrag mit STA-Vereinbarung
  • Genehmigung durch den Dienstvorgesetzten und falls kein eigener ERASMUS-Vertrag betreut wird auch die Beauftragung durch den Programmverantwortlichen des bestehenden Abkommens.
  • wenigstens 8 Unterrichtsstunden an mindestens 2 Tagen (die Unterrichtsstunden erhöhen sich mit jeder zusätzlich begonnenen Woche)
  • Erstellung eines Lehrprogramms in Abstimmung mit der Gasthochschule
  • Staatsangehörige eines am ERASMUS-Programm teilnehmenden Landes - oder in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, offiziell als Flüchtlinge, Staatenlose oder als dort ständig wohnhaft anerkannt sind
  • Wiederholte Förderung ist möglich

Vorrang ist laut EU/DAAD solchen Mobilitäten einzuräumen, die darüber hinaus die Entwicklung neuer Lehrmaterialien zur Folge haben, der Stärkung / dem Ausb­au der Verbindungen zwischen beiden Institutionen sowie der Vorbereitung künftiger Kooperationsprojekte zur Förderung der Studierendenmobilität dienen.

Sollten Sie ERASMUS-Kurzzeitdozenturen planen, teilen Sie uns bitte folgende Angaben frühzeitig mit, idealerweise spätestens 1 Monat vor der geplanten Mobilität:

  • Name Dozent/in
  • Gasthochschule
  • (Voraussichtlicher) Zeitraum der Mobilität

Die Europäische Kommission und der DAAD sind bestrebt das ERASMUS+ Programm stetig zu verbessern wodurch es auch im laufenden Programmzeitraum immer wieder zu Änderungen kommen kann.  Im persönlichen Gespräch werden Sie gern umfassend und aktuell beraten.