Gefördert werden die besten bayerischen Abiturienten und Studierende an bayerischen Hochschulen. Schulabsolventen müssen eine Schulabschlussnote von mind. 1,30 vorweisen. Sie können dann vom Schulleiter vorgeschlagen und nach Bestehen eines Auswahlverfahrens probeweise in die Förderung aufgenommen werden. Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einem Hochschullehrer oder einem (promovierten) wissenschaftlichen Mitarbeiter vorgeschlagen werden. Ab dem dritten Fachsemester können sich Studierende auch selbst bewerben.
Wer also erfolgreich an einer bayerischen Hochschule studiert, kann auch aus dem Studium heraus in das Max Weber-Programm aufgenommen werden. Damit können auch diejenigen Studierenden in den Genuss der Förderung kommen, die nicht in Bayern Abitur gemacht haben. Jährlich stehen 200 Plätze für Studierende zur Verfügung. Grundsätzlich werden alle Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, zu einem von der Studienstiftung organisierten zweitägigen Auswahlseminar eingeladen. Bei einer hohen Anzahl von Bewerbern wird gegebenenfalls eine Vorauswahl auf Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen vorgenommen. Die Auswahlseminare finden an Wochenenden im März bzw. Oktober in Bayern statt. Die Förderung kann im Erfolgsfall jeweils zum 1. April bzw. zum 1. Oktober beginnen.
Teilnehmer an Elitestudiengängen des Elitenetzwerks Bayern haben die gleichen Aufnahmechancen wie alle anderen Studierenden.
Gefördert werden Erststudium wie auch konsekutive Masterstudiengänge.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung darf das 23. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen überschritten sein.
Kerninhalt der Förderung ist die Teilnahme an einem Exzellenzprogramm und damit eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung.
Folgende Mittel stehen hierzu zur Verfügung:
Ein monatliches Unterhaltsstipendium wird nicht geleistet. Die Geförderten erhalten aber eine sogenannte "Bildungspauschale". Seit Oktober 2011 wird diese in Höhe von 900,00 Euro pro Semester geleistet (eine Angleichung an die Höhe des von anderen Fördereinrichtungen geleisteten "Büchergeldes" in Höhe von 300 Euro/mtl. (ab dem 1.9.2013) ist geplant). Weiterhin können Auslandsstudienaufenthalte gefördert werden.
Die bayerische Begabtenförderung nach dem
BayEFG (Studienförderung) lässt eine Doppelförderung zusätzlich durch ein Begabtenförderungswerk grundsätzlich zu. Eine gleichzeitige Förderung im
"Max Weber-Programm" und einer anderen Fördereinrichtungen ist also möglich. Die finanzielle Förderung kann allerdings nicht doppelt gewährt werden. Weitere gesetzliche Bestimmungen zum Vollzug des BayEFG sind in der Durchführungsverordnung zum Gesetzt (
DVBayEFG) nachzulesen.
Wichtiger Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten:
Ein erfolgreiche Bewerbung und Annahme des Deutschlandstipendiums hat aber ab dem Wintersemester 2013/14 den unwiderruflichen Verlust der Förderung durch das Max-Weber-Programm zur Folge!
Nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz geförderte Studierende werden von der
Studienstiftung des Deutschen Volkes betreut.
(
Mentoren der Universität Würzburg)
Bewerbungsfristen:
10. Juni / 10. November (für die Aufnahme zum jeweils folgenden Semester)
Weiterführende detaillierte Informationen bieten die Internetseiten des
Elitenetzwerk-Bayern