
Gefördert werden die besten bayerischen Abiturienten und Studierende an bayerischen Hochschulen. Schulabsolventen müssen eine Schulabschlussnote von mind. 1,30 vorweisen. Sie können dann vom Schulleiter vorgeschlagen und nach Bestehen eines Auswahlverfahrens probeweise in die Förderung aufgenommen werden. Studierende an bayerischen Hochschulen mit hervorragenden Studienleistungen können sich ebenfalls für die Förderung qualifizieren, wenn sie von einem Hochschullehrer oder einem (promovierten) wissenschaftlichen Mitarbeiter vorgeschlagen werden. Ab dem dritten Fachsemester können sich Studierende auch selbst bewerben.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme in die Förderung darf das 23. Lebensjahr nur in Ausnahmefällen überschritten sein.
Kerninhalt der Förderung ist die Teilnahme an einem Exzellenzprogramm und damit eine fachliche und persönlichkeitsbildende Förderung.
Folgende Mittel stehen hierzu zur Verfügung:
Ein monatliches Unterhaltsstipendium wird nicht geleistet. Die Geförderten erhalten aber eine sogenannte "Bildungspauschale". Seit Oktober 2011 wird diese in Höhe von 900,00 Euro pro Semester geleistet. Weiterhin können Auslandsstudienaufenthalte gefördert werden.
Die bayerische Begabtenförderung nach dem
BayEFG (Studienförderung) lässt eine Doppelförderung zusätzlich durch ein Begabtenförderungswerk grundsätzlich zu. Eine gleichzeitige Förderung im
"Max Weber-Programm" und einer anderen Fördereinrichtungen ist also möglich. Die finanzielle Förderung kann allerdings nicht doppelt gewährt werden.
Wichtiger Hinweis für Stipendiatinnen und Stipendiaten:
Ein erfolgreiche Bewerbung und Annahme des Deutschlandstipendiums hat den unwiderruflichen Verlust der finanziellen Leistungen des Max-Weber-Programms zur Folge! Die ideelle Förderung kann weiter in Anspruch genommen werden.
Nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz geförderte Studierende werden von der
Studienstiftung des Deutschen Volkes betreut.
(
Mentoren der Universität Würzburg)
Studierende müssen die von der Studienstiftung durchgeführten Auswahlseminare bestehen und auf Grund ihrer Ergebnisse zu dem Personenkreis gehören, für den nach Maßgabe der Bestenauslese die Aufnahme in die BayEFG-Förderung vorgesehen ist.
Teilnehmer an Elitestudiengängen des Elitenetzwerks Bayern haben die gleichen Aufnahmechancen wie alle anderen Studierenden.
Bewerbungsfristen:
10. Juni / 10. November (für die Aufnahme zum jeweils folgenden Semester)
Weiterführende detaillierte Informationen bieten die Internetseiten des
Elitenetzwerk-Bayern