Forschungsstipendien nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz

Als Folge der Beschränkung der in den Jahren 2011 und 2012 zu vergebenden Stipendien durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf jeweils 55 pro Jahr hat der Universität Bayern e.V. in der Sitzung am 25.3.2011 entschieden, dass für die Jahre 2011 und 2012 jeweils nur EIN Auswahlverfahren durchgeführt wird.

 

Förderungsbeginn für erfolgreiche Vorschläge im nächsten Auswahlverfahren ist daher der 1. Mai 2013.

 

Die Unterlagen sind direkt in der Zentralverwaltung, Referat 2.2, Sanderring 2, 97070 Würzburg, Zi. 107 einzureichen.


Vorschläge können ab sofort jederzeit eingereicht werden. Für die weitere Behandlung und eine rechtzeitige Weitergabe an das Auswahlgremium der Universität Bayern e.V. ist jedoch der nachfolgend genannte Zeitpunkt als Ausschlussfrist anzusehen.

Spätester Abgabetermin für Vorschläge des Verfahrens im WS 2012/2013 ist der
19. Oktober 2012.

Nach diesem Termin eingehende Vorschläge können erst am nächsten Auswahlverfahren teilnehmen.

 

Neben der 2-fachen Ausfertigung in Papierform, müssen die kompletten Vorschlagsunterlagen grundsätzlich auch als elektronische Dokumente bereitgestellt werden.

 

Weiterführende Hinweise zum Verfahren und zu den Aufnahmevoraussetzungen!