Das Verfahren für das Jahr 2013 ist abgeschlossen.
Bewerbungsschluss war der 24. Mai 2013.

Das Antragsformular wird zur Zeit nicht bereitgestellt.
Es werden keine Anträge mehr angenommen.
(Die Auszahlung der Beihilfe an die diesjährigen Bewerber/innen erfolgt demnächst)

Falls durch die Stiftung im nächsten Jahr wiederum Mittel bereitgestellt werden, wird dies
voraussichtlich Anfang Januar 2014 an dieser Stelle bekanntgegeben.
(Dann kann auch das Antragsformular von hier aus wieder aufgerufen werden)


 

Oskar-Karl-Forster-Stipendium

Förderungskreis:
Immatrikulierte begabte und bedürftige Studenten aller Nationalitäten ab dem zweiten Fachsemester.

Im Regelfall wird hier eine einmalige Beihilfe zur Beschaffung von Büchern oder sonstigen Lernmitteln gewährt. Alternativ kann ein Zuschuss zu den Druckkosten von Dissertationen beantragt werden.

Die Einschreibung an der Universität Würzburg muss bei der Antragstellung durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung nachgewiesen werden. Sie muss zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag (nach dem Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist) nach wie vor bestehen.

Die Bedürftigkeit wird ohne weitere Prüfung dann anerkannt, wenn Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bezogen werden. Für die Bedürftigkeitsprüfung anderer Antragsteller muss das Einkommen der "Unterhaltsverpflichteten" durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden (für Bewerbungen im Jahr 2013 ist dies in der Regel der Einkommensteuerbescheid der Eltern für das Jahr 2011).

Bei Zuschüssen für den Druck der Dissertation ist Bedürftigkeit nur dann gegeben, wenn der Antragsteller selbst keine höheren Einkünfte als 1.400,00 Euro monatlich erzielt.

Für die Gewährung der Beihilfe ist im Falle der Beantragung von Zuschüssen zur Bücher- bzw. sonstiger Lernmittelbeschaffung die Befürwortung eines Hochschullehrers hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der geplanten Anschaffung erforderlich. Außerdem muss die Förderungswürdigkeit des Antragstellers unter Würdigung der bisherigen Studienleistungen bestätigt werden (Bestandteile des Antragsformulars).

Die Höhe der Beihilfe wird in Abhängigkeit der Anzahl der eingereichten Anträge erst am Ende des Bewerbungsverfahrens festgelegt. Sie kann nur einmal während der Studienzeit in Würzburg in Anspruch genommen werden. Die Verwendung der Beihilfe ist in der Regel bis zum Jahresende dem Stipendienreferat durch Vorlage entsprechender Zahlungsnachweise zu belegen.

Für weitere Auskünfte, insbesondere zu den Einkommensgrenzen (falls kein BAföG bezogen wird) wenden Sie sich bitte an folgende Stelle der Verwaltung:

Zentralverwaltung der Universität, Referat 2.2, (Zi. 107)
Sanderring 2, 97070 Würzburg (0931) 31-82247
E-Mail: stipendien@zv.uni-wuerzburg.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 14.00-16.00 Uhr.