Gemäß Art. 56 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) ist ein Studiengang ein durch Prüfungs- und Studienordnungen geregeltes, auf einen bestimmten Hochschulabschluss gerichtetes Studium, das in der Regel zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führt. Als berufsqualifizierend im Sinn des BayHSchG gilt auch der Abschluss eines Studiengangs, durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst oder eine berufliche Einführung vermittelt wird.
Dabei wird in zwischen
unterschieden.
führen in der Regel zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Es handelt sich dabei um Studiengänge, die mit dem Bakkalaureus, dem Bachelor, dem Diplom, dem Magister oder einem Staatsexamen abschließen. Wird nach Abschluss eines grundständigen Studiums erneut ein Studium aufgenommen, das ebenfalls einen "ersten" berufsqualifizierenden Hochschulabschluss vermittelt, handelt es sich dabei um ein Zweitstudium.
Erststudium | Zweitstudium |
Pädagogik (Diplom) | Psychologie (Diplom) |
Anglistik (Magister) | Lehramt an Gymnasien |
Rechtswissenschaft (Staatsex.) | Betriebswirtschaftslehre (Diplom) |
setzen in der Regel den Abschluss eines grundständigen Hochschulstudiums voraus und dienen der Vermittlung weiterer wissenschaftlicher oder beruflicher Qualifikationen, der Vertiefung eines Studiums und insbesondere der Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses.
steht für Studiengänge, die eine weitere wissenschaftliche Qualifikation vermitteln. Derartige Studiengänge gibt es an der Universität Würzburg nicht.
steht für Studiengänge, die eine weitere berufliche Qualifikation vermitteln. Hierunter fällt das Erweiterungsstudium eines Lehramtstudiums um ein weiteres Fach nach abgeschlossenem 1. Staatsexamen in einem Lehramt.
steht für Studiengänge, die der Vertiefung eines bereits erfolgreich abgeschlossenen Studiums, insbesondere zur Heranbildung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses dienen. An der Universität Würzburg werden derzeit folgende Aufbaustudiengänge angeboten:
dabei handelt es sich um spezielle Studiengänge, deren Lehrangebot sich an der beruflichen Praxis orientiert und in der Regel für die Zulassung eine mindestens dreijährige Berufspraxis voraussetzt. Diese Studiengänge sind gebührenpflichtig, wobei sich die Höhe der Gebühren nach dem Aufwand der Hochschule bemisst. An der Universität Würzburg werden derzeit folgende Aufbaustudiengänge angeboten:
Maßgeblich für die Frage, um welche Form eines Studiums es sich handelt, sind die Regelungen des BayHSchG. Zwar mag jemand, der z.B. bereits ein erstes grundständiges Studium (Erststudium) abgeschlossen hat und ein weiteres grundständiges Studium (Zweitstudium) betreibt, dieses persönlich als Weiterbildungs- oder Aufbaustudium betrachten, dennoch ist dies im rechtlichen Sinne nicht der Fall.