Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt, etc. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.

Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundener Hochschulzugang eröffnet.

Hinweis: Die rechtlichen Bestimmungen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung finden Sie in den §§ 29 ff der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

 

Allgemeiner Hochschulzugang für Meisterinnen und Meister und diesen Gleichgestellten sowie Absolventinnen und Absolventen von Fachschulen und Fachakademien

Wenn Sie eine berufliche Fortbildungsprüfung bestanden haben, so ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet; das heißt, Sie können sich den Studiengang, den Sie an der Universität Würzburg aufnehmen möchten, frei auswählen.

Zu diesem Personenkreis zählen folgende Personen:

  1. Meisterinnen und Meister, die die Meisterprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich abgelegt haben,

  2. Absolventinnen und Absolventen einer der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung, z.B. Fachwirte und Fachwirtinnen
    (als gleichgestellt gilt jede berufliche Fortbildungsprüfung, die nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgelegt wurde und deren vorbereitender Lehrgang einen Stundenumfang von insgesamt mindestens 400 Stunden umfasste; hierüber müssen entsprechende Nachweise der Berufskammer vorgelegt werden),

  3. Absolventinnen und Absolventen einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule (z.B. Techniker und Technikerinnen) oder Fachakademien (z.B. Erzieher und Erzieherinnen).
    (Absolventinnen und Absolventen einer Fachakademie für Sozialpädagogik beachten bitte, dass sie zusätzlich zum Abschlusszeugnis die Urkunde über die staatliche  Anerkennung zum "Staatlich anerkannten Erzieher" bzw. zur "Staatlich anerkannten Erzieherin" oder - soweit sie sich noch im Berufspraktikum befinden - eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums vorlegen müssen.)

Voraussetzung ist zudem, dass ein Beratungsgespräch an der Universität Würzburg absolviert wurde.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über den allgemeinen Hochschulzugang mit Festsetzung des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und der Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrer Bewerbung oder Einschreibung als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vorlegen.

 

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Fachgebundener Hochschulzugang für qualfizierte Berufstätige mit mehrjähriger Berufspraxis nach erfolgreich absolviertem Probestudium

Wenn Sie keine Fortbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits längere Zeit berufstätig sind, können Sie einen Hochschulzugang für Studiengänge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, erhalten.

Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. erfolgreicher Abschluss einer nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung, durch Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich,

  2. anschließende mindestens dreijährige hauptberufliche Berufspraxis in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich
    (bei Erhalt eines Aufstiegsstipendiums des Bundes genügt eine zweijährige Berufspraxis; als hauptberufliche Berufspraxis gilt auch eine Teilzeitbeschäftigung im Umfang von mindestens der Hälfte der durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit eines  oder einer Vollzeitbeschäfitigten),

  3. Absolvierung eines Beratungsgesprächs an der Hochschule, an der das Studium aufgenommen werden soll, und

  4. erfolgreiche Absolvierung eines Probestudiums von mindestens zwei Semestern an der Universität Würzburg. Die Vorgaben für das Probestudium sind in der Hochschulzugangssatzung ()der Universität Würzburg geregelt. Hochschulzugangsprüfungen zur Feststellung der Studieneignung werden an der Universität Würzburg derzeit nicht durchgeführt.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Berechtigung für ein Probestudium. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann direkt bei der Universität Würzburg um einen Probestudienplatz bewerben bzw. einschreiben. 

Erst mit einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums endgültig in den Studiengang immatrikuliert.

 

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Absolvierung des obligatorischen Beratungsgesprächs

Das Anmeldeformular zum Beratungsgespräch, mit welchem Sie uns gleichzeitig Ihre Unterlagen zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte vorlegen müssen, finden Sie hier: Anmeldeformular Beratungsgespräch . Bitte übersenden Sie uns Ihre Unterlagen nicht in Klarsichtfolie, Schnellhefter, Bewerbungsmappe, o.ä. .


Bitte beachten Sie folgende Anmeldefristen für das Beratungsgespräch:

  • bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:
    1. Juli (für ein Wintersemester)  bzw. 1. Januar (für ein Sommersmester),
  • bei zulassungsfreien Studiengängen:
    1. Oktober (für ein Wintersemester) bzw. 1. April (für ein Sommersemester).

Sofern Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfüllen, laden wir Sie anschließend zum Beratungsgespräch ein. Zweck des Beratungsgesprächs ist, Ihnen einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des gewünschten Studiums zu vermitteln.

Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung, die Sie Ihrem Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsantrag beifügen müssen.

Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs bzw. der Berechtigung für ein Probestudium von der Universität Würzburg anerkannt.

Wichtig: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das Beratungsgespräch bereits vor dem Bewerbungsschluss 15. Januar für ein Sommersemester bzw. 15. Juli für ein Wintersemester absolviert sein.

 

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Bewerbungsmodalitäten für zulassungsbeschränkte Studiengänge

 

Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespräch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach erfolgtem Beratungsgespräch eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung beigefügt sein.

Hier finden Sie die Bewerbungsfristen an der Universität Würzburg und   

Hinweis: An der Universität Würzburg stehen die Zulassungsanträge für ein Wintersemester ab ca. Ende Mai, für ein Sommersemester ab ca. Ende November zur Verfügung.

Als beruflich Qualfizierte/r müssen Sie sich - je nach gewähltem Studiengang - wie folgt bewerben:

  1. für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie

    • beruflich Qualifiziete mit Fortbildungsprüfung (Meister/Innen und diesen Gleichgestellte sowie Absolventen/Innen einer Fachschule oder Fachakademie bewerben sich direkt bei für einen Studienplatz;

    • beruflich Qualifizierte ohne Fortbildungsprüfung, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen, bewerben sich für das Probestudium dieser Studiengänge direkt bei der Universität Würzburg mit diesem Bewerbungsformular .
      Für die Zulassung zum Probestudium gibt es eine gesonderte Quote im Zulassungsverfahren. Der Anteil der Quote beträgt 1 Prozent der Studienplätze im jeweiligen Studiengang. Die Auswahl erfolgt nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote der Berufsausbildung). Nachrangige Auswahlkriterien sind Dienst und Los.
      (Achtung: Wenn Sie bereits eine sonstige Studienberechtigung, z.B. Abitur, besitzen, dürfen Sie sich nicht für das Probestudium Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie an der Universität Würzburg bewerben. Sie müssen sich mit Ihrem Abiturzeugnis direkt bei hochschulstart.de um einen Studienplatz bewerben!)


  2. für alle örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge der Universität Würzburg

    • alle beruflich Qualifizierten bewerben sich für diese Studiengänge direkt über unsere allgemeine Online-Bewerbung .
      Im Zulassungsverfahren gibt es eine gesonderte Quote für die beruflich qualifizierten Bewerber. Der Anteil dieser Quote beträgt 1 Prozent der Studienplägze im jeweiligen Studiengang. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach der Note der Berufsausbildung bzw. Note der beruflichen Fortbildungsprüfung.
 

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Ansprechpartner für die beruflich Qualifizierten

 

Bei Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich gerne mit Frau Kömm, Tel. 0931-31 82461 (nur vormittags) oder Frau Deubel, Tel. 0931/31 82532 des Referats für Studienangelegenheiten, Sanderring 2, 97070 Würzburg in Verbindung setzen.