Wenn Sie weder das Abitur noch eine sonstige schulische Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber schon länger arbeitstätig sind oder sogar eine berufliche Fortbildungsprüfung zum Meister, Fachwirt, etc. bestanden haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen dennoch ein Studium an einer Universität beginnen.
Je nach Ihrer individuellen beruflichen Qualifikation wird Ihnen hierbei der allgemeine oder über ein erfolgreich absolviertes Probestudium der fachgebundener Hochschulzugang eröffnet.
Hinweis: Die rechtlichen Bestimmungen über den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung finden Sie in den §§ 29 ff der Qualifikationsverordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Wenn Sie eine berufliche Fortbildungsprüfung bestanden haben, so ist Ihnen der allgemeine Hochschulzugang eröffnet; das heißt, Sie können sich den Studiengang, den Sie an der Universität Würzburg aufnehmen möchten, frei auswählen.
Zu diesem Personenkreis zählen folgende Personen:
Voraussetzung ist zudem, dass ein Beratungsgespräch an der Universität Würzburg absolviert wurde.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über den allgemeinen Hochschulzugang mit Festsetzung des Datums des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung und der Durchschnittsnote. Diese Bescheinigung müssen Sie bei Ihrer Bewerbung oder Einschreibung als Nachweis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung vorlegen.
Wenn Sie keine Fortbildungsprüfung abgelegt haben, aber bereits längere Zeit berufstätig sind, können Sie einen Hochschulzugang für Studiengänge, die fachlich zu Ihrer Berufsausbildung und Berufspraxis passen, erhalten.
Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über die Berechtigung für ein Probestudium. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann direkt bei der Universität Würzburg um einen Probestudienplatz bewerben bzw. einschreiben.
Erst mit einem erfolgreich bestandenen Probestudium erwerben Sie die fachgebundene Hochschulreife und werden daraufhin zur Fortsetzung Ihres Studiums endgültig in den Studiengang immatrikuliert.
Das Anmeldeformular zum Beratungsgespräch, mit welchem Sie uns gleichzeitig Ihre Unterlagen zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte vorlegen müssen, finden Sie hier: Anmeldeformular Beratungsgespräch
. Bitte übersenden Sie uns Ihre Unterlagen nicht in Klarsichtfolie, Schnellhefter, Bewerbungsmappe, o.ä. .
Bitte beachten Sie folgende Anmeldefristen für das Beratungsgespräch:
Sofern Sie die formalen und fachlichen Voraussetzungen für den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte erfüllen, laden wir Sie anschließend zum Beratungsgespräch ein. Zweck des Beratungsgesprächs ist, Ihnen einen realistischen Eindruck über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des gewünschten Studiums zu vermitteln.
Nach dem Beratungsgespräch erhalten Sie eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung, die Sie Ihrem Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsantrag beifügen müssen.
Sollten Sie bereits an einer anderen bayerischen Universität ein Beratungsgespräch im gewünschten Studiengang absolviert haben, so wird die Bescheinigung über das Beratungsgespräch und den Erwerb des allgemeinen Hochschulzugangs bzw. der Berechtigung für ein Probestudium von der Universität Würzburg anerkannt.
Wichtig: Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss das Beratungsgespräch bereits vor dem Bewerbungsschluss 15. Januar für ein Sommersemester bzw. 15. Juli für ein Wintersemester absolviert sein.
Bitte beachten Sie, dass Sie das obligatorische Beratungsgespräch bereits vor Ihrer Bewerbung absolviert haben müssen. Dies ist erforderlich, da Ihnen erst nach erfolgtem Beratungsgespräch eine Bescheinigung über Ihre Studienberechtigung ausgestellt wird. Diese Bescheinigung muss zwingend Ihrer Bewerbung beigefügt sein.
Hier finden Sie die Bewerbungsfristen an der Universität Würzburg und ![]()
Hinweis: An der Universität Würzburg stehen die Zulassungsanträge für ein Wintersemester ab ca. Ende Mai, für ein Sommersemester ab ca. Ende November zur Verfügung.
Als beruflich Qualfizierte/r müssen Sie sich - je nach gewähltem Studiengang - wie folgt bewerben:
Bei Fragen rund um den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung können Sie sich gerne mit Frau Kömm, Tel. 0931-31 82461 (nur vormittags) oder Frau Deubel, Tel. 0931/31 82532 des Referats für Studienangelegenheiten, Sanderring 2, 97070 Würzburg in Verbindung setzen.