Ausländische Zeugnisse

Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben, sollten Sie sich frühzeitig informieren, ob Sie mit Ihrem Zeugnis berechtigt sind, ein Studium an der Universität Würzburg aufzunehmen.

Hinweis: die folgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Bildungsnachweise, die von deutschen Staatsangehörigen im Ausland erworben wurden.

Ausländische Studienbewerber informieren sich bitte auf den Internetseiten des Akademischen Auslandsamtes über das Zulassungsverfahren.

 

Anerkennungsverfahren

Eine Anerkennung setzt grundsätzlich voraus, dass die im Ausland erworbenen Bildungsnachweise auch dort ein Hochschulstudium ermöglichen.

Zuständig für die Anerkennung von ausländischen Zeugnissen deutscher Staatsangehöriger ist,

  • soweit Sie ein IB-Diplom erworben haben oder Ihre Zeugnisse allgemein auf ein Studienberechtigung hin überprüfen lassen möchten, die Zeugnisanerkennungsstelle für den  Freistaat Bayern, Postfach 40 20 40, 80720 München oder
  • soweit Sie bereits ein konkretes Studium an der Universität Würzburg aufnehmen möchten, durch die Universität Würzburg im Rahmen des Zulasungs- oder Immatrikulationsverfahrens.

Anerkennungsverfahren an der Universität Würzburg:

In der Regel überprüfen wir zum Zeitpunkt des Eingangs Ihres Bewerbungs- bzw. Immatrikulationsantrags, ob Sie mit Ihrem ausländischen Zeugnis zu einem Studium an der Universität Würzburg berechtigt sind. (Informationen zu den aktuell zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie den Bewerbungsmodalitäten finden Sie hier: Bewerbung und Einschreibung.)

Da sich aufgrund der Vielzahl von Anträgen die Überprüfung Ihrer Unterlagen verzögern kann und in Zweifelsfällen zudem die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern zu beteiligen wäre, möchten wir Ihnen dringend empfehlen, uns Ihre Unterlagen bereits vor Ihrer formellen Bewerbung bzw. Immatrikulation vorzulegen.

Das Antragsformular, mit welchem Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Bildungsnachweise beantragen können, finden Sie hier.

Bitte übersenden Sie den Antrag möglichst 

  • bei zulassungsbeschränkten Studiengängen:
    bis 15. Juni (für ein Wintersemester) bzw. 15. Dezember (für ein Sommersemester)
  • bei zulassungsfreien Studiengängen:
    bis 1. August (für ein Wintersemester) bzw. 1. Februar (für ein Sommersemester).

Bei dieser Zeitplanung besteht zudem noch genügend Spielraum, um Sie erforderlichenfalls für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) anmelden zu können.

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Nachweis von ausreichenden Deutschkenntnissen

Wer seinen Schulabschluss an einer nicht deutschsprachigen Einrichtung erworben hat, muss neben der Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich nachweisen, dass er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für die Aufnahme eines Studiums verfügt.

Dies gilt - je nach individuellem Lebenslauf - auch für deutsche Staatsangehörige, wenn sie den größten Teil der Schulzeit an einer nichtdeutschsprachigen Schule verbracht haben oder sich bislang nur im Ausland aufgehalten haben.

Welche Sprachzeugnisse als ausreichend anerkannt sind, finden Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes . Falls Sie keinen anerkannten Sprachnachweis vorlegen können, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) an der Universität Würzburg ablegen. Diese findet zweimal jährlich statt (Anfang April/Oktober).

Für ein Teilnahme an der DSH müssen Sie sich möglichst bis 1. August (Wintersemester) bzw. 1. Februar (Sommersemester) mit dem Referat für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg in Verbindung setzen.

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Zuweisung zum Studienkolleg (Feststellungsprüfung)

Falls Sie mit ihrem ausländischen Zeugnis noch keinen direkten Zugang zu einem Studium an der Universität Würzburg erhalten, können Sie das Studienkolleg in München besuchen und dort die Feststellungsprüfung ablegen. Je nach belegtem Schwerpunktfach erhalten Sie mit bestandener Feststellungsprüfung einen fachgebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig gilt hiermit auch der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse als erbracht.

Informationen über die Zuweisung zum Studienkolleg erfahren Sie auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes .

 

 

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