Einige kurze Hinweise vorweg

Die Qualifikationsverordnung unterliegt häufigen Änderungen. Die zuletzt erfolgten Änderungen können Sie an der roten Schrift erkennen.

Grundsätzlich benötigen Sie für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife. Darüber hinaus können seit Kurzem auch beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung einen Universitätszugang erhalten.

Unter "Abitur" versteht man gemeinhin die allgemeine Hochschulreife. Diese können Sie jedoch nicht nur an einem Gymnasium, sondern auch auf anderen Wegen bzw. Umwegen erwerben.

Mit dem Nachweis der allgemeinen Hochschulreife sind Sie berechtigt, ein beliebiges Studium an einer Universität aufzunehmen. Im Gegensatz hierzu berechtigt Sie die fachgebundene Hochschulreife nur zum Studium fachlich einschlägiger oder eng verwandter Studiengänge.

Die Fachhochschulreife ("Fach-Abitur") allein berechtigt Sie nicht zur Aufnahme eines Studiums an einer Universität.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den nachfolgend aufgeführten Bildungseinrichtungen stets um öffentliche oder staatlich anerkannte Institutionen handeln muss.

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Nachweise der allgemeinen Hochschulreife

Die allgemeine Hochschulreife weisen Sie insbesondere durch einen Abschluss an einer der folgenden Einrichtungen nach:

- Gymnasium, Abendgymnasium, Kolleg
  Nachweis: Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

- Berufsoberschule (BOS 13), Fachoberschule (FOS 13)
  Nachweis: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife in Verbindung mit dem Zeugnis über den Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache

- Fachhochschule, Universität, Kunsthochschule (z.B. Hochschule für Musik)  Nachweis: Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung nach einem Regelstudium von mindestens 6 Semestern;
  bei Abschluss an einer FH zusätzlich Nachweis der Fachhochschulreife erforderlich

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Nachweise der fachgebundenen Hochschulreife

Die fachgebundene Hochschulreife kann auf viele Wege erlangt werden. Im Folgenden sind daher nur die wichtigsten Wege aufgeführt.

 

 - Berufsoberschule (BOS 13), Fachoberschule (FOS 13)
   Nachweis: Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife

Mit diesem Zeugnis sind Sie zum Studium von Studiengängen berechtigt, die zu Ihrer BOS/FOS-Ausbildungsrichtung einschlägig sind.

Eine detaillierte Liste der einschlägigen Studiengänge, die an bayerischen Universitäten belegt werden können - vorausgesetzt, diese werden dort angeboten - finden Sie in Tabelle 1 der Zuordnungsliste von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife).

An der Universität Würzburg werden derzeit folgende einschlägige Studiengänge angeboten:

BOS/FOS-
Ausbildungsrichtung

einschlägige Studiengänge

Agrarwirtschaft

Biochemie; Biologie; Biomedizin; Chemie; Geographie; Lebensmittelchemie; Lehramt an Grund-,/Hauptschulen; Lehramt an Realschulen/Gymnasien – jeweils in der Fächerverbindung Biologie/Chemie

Sozialwesen

Biochemie; Biologie; Biomedizin; Pädagogik; Psychologie; Schulpädagogik; Sonderpädagogik; Political and Social Studies; Lehramt an Grund-/Hauptschulen; Lehramt für Sonderpädagogik; Lehramt an Realschulen/Gymnasien – jeweils in der Fächerverbindung Biologie/Chemie

Technik

Biochemie; Biomedizin; Chemie; Geographie; Informatik; Lebensmittelchemie; Luft- und Raumfahrtinformatik; Mathematik; Mathematische Physik; Nanostrukturtechnik; Physik; Technologie der Funktionswerkstoffe; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftsmathematik; Lehramt an Grund-/Hauptschulen; Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Mathematik/Physik, Chemie/Mathematik, Chemie/Physik, Informatik/Mathematik, Informatik/Physik; Lehramt an Gymnasien in den Fächerverbindungen Mathematik/Physik, Mathematik/Informatik, Mathematik/Chemie, Physik/Informatik

Wirtschaft

Geographie; Poliltical and Social Studies; Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften; Wirtschaftsinformatik; Wirtschaftsmathematik; Lehramt an Grund-/Hauptschulen

Gestaltung

Kunstgeschichte; Kunstpädagogik, Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Hauptschulen, Medienkommunikation

 

- Fachhochschule
  Nachweis: FH-Vorprüfungszeugnis bzw. bei einem Leistungspunktesystem Nachweis der Prüfungsleistungen, die innerhalb der ersten zwei Fachsemester erbracht
  werden sollen (in der Regel 60 ECTS)

Bei Vorlage dieses Nachweises können Sie einen eng verwandten Studiengang an einer Universität aufnehmen.

Die nachstehende Übersicht zeigt, welche bayerischen FH-Studiengänge als eng verwandt zu einem Studiengang an der Universität Würzburg angesehen werden können.

Die Zuordnung zu Lehramtsstudiengängen erfolgte hierbei entsprechend Tabelle 4 der Zuordnungsliste von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife, die Zuordnung zu den anderen Studiengängen aufgrund der Regelungen in der bis zum 31.12.2007 geltenden Qualifikationsverordnung.

FH-Studiengang

eng verwandte Studiengänge an der Universität Würzburg, insbesondere: 

Betriebswirtschaft

Wirtschaftswissenschaften

Bildung und Erziehung im Kindesalter

Lehramt an Grund-/Hauptschulen; Lehramt für Sonderpädagogik in einer Fächerverbindung mit Pädagogik für Verhaltensstörungen oder Lernbehindertenpädagogik

Feinwerk- und Mikrotechnik

Nanostrukturtechnik; Physik

Heilpädagogik

Lehramt für Sonderpädagogik

Informatik

Informatik; Wirtschaftsinformatik; Mathematik

Karthographie und Geomedientechnik

Geographie

Mathematik

Informatik; Mathematik; Wirtschaftsmathematik

Mikrosystemtechnik

Nanostrukturtechnik; Physik

Physikalische Technik

Lehramt an Realschulen in der Fächerverbindung Physik mit Biologie, Chemie, Informatik oder Mathematik; Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Physik mit Biologie, Informatik oder Mathematik

Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit

Pädagogk; ev. Theologie; kath. Theologie; Lehramt an Grund-/Hauptschulen – jeweils in einer Fächerverbindung mit Religionslehre

Soziale Arbeit
Bildung und Erziehung im Kindesalter

Pädagogik; Political and Social Studies; Lehramt an Grund-/Hauptschulen; Lehramt für Sonderpädagogik in einer Fächerverbindung mit Pädagogik bei Verhaltensstörungen oder Lernbehindertenpädagogik

Technische Chemie

Chemie

Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsinformatik

Bitte beachten Sie, dass die vorstehende Liste nicht abschließend ist.

Sollten Sie einen FH-Studiengang belegen, der in vorstehend genannten Tabelle nicht aufgeführt ist oder besuchen Sie eine außerbayerische Fachhochschule, müssen wir das Vorliegen der engen Verwandtschaft erst noch im Einzelfall überprüfen.

Bitte legen Sie daher dem Referat für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg, Sanderring 2, 97070 Würzburg folgende Unterlagen vor: Kopie der Fachhochschulreife, Immatrikulationsbescheinigung, FH-Studien- und Prüfungsordnung mit Angabe der Ausbildungsinhalte/Stundenumfang, Vorprüfungszeugnis bzw. Bescheinigung, dass Sie die in den ersten zwei Fachsemestern geforderten ECTS-Punkte (in der Regel 60 ECTS) erworben haben.


- Fachakademie
  Nachweis: Abschlusszeugnis einer bayerischen Fachakademie in Verbindung mit dem Zeugnis
  der Fachhochschulreife nach bestandener Ergänzungsprüfung, wobei in jedem der beiden
  Zeugnisse die Prüfungsgesamtnote "sehr gut" erreicht sein muss

Bei Nachweis dieser Zeugnisse sind Sie zum Studium von Universitätsstudiengängen berechtigt, die zu Ihrer Ausbildungsrichtung an der Fachakademie einschlägig sind.

Eine detaillierte Liste der einschlägigen Studiengänge, die an bayerischen Universitäten belegt werden können - vorausgesetzt, diese werden dort angeboten - finden Sie in Tabelle 2 der Zuordnungsliste von Nachweisen der fachgebundenen Hochschulreife.

In der nachfolgenden Übersicht haben wir uns auf die am häufigsten belegten Ausbildungsrichtungen beschränkt:

Fachakademie/
Ausbildungsrichtung

einschlägige Studiengänge an der Unversität Würzburg

Heilpädagogik/

Sozialpädagogik

Pädagogik einschließlich Schul- und Sonderpädagogik; Psychologie; Political and Social Studies; Lehramt an Grund-/Hauptschulen; Lehramt für Sonderpädagogik

Wichtiger Hinweis: Absolventen einer Fachakademie gelten seit Kurzem den Absolventen einer Meisterprüfung gleichgestellt. Das bedeutet: sollte ein fachgebundener Zugang zu Ihrem gewünschten Studiengang nicht möglich sein, so wäre dennoch ein allgemeiner Hochschulzugang im Rahmen des Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung eröffnet. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter: Beruflich Qualifizierte.

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