Rückmeldung
Alle Studierenden müssen sich jedes Semester zum Weiterstudium fristgerecht anmelden (Rückmeldung).
Die Universität ist nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes gezwungen, Studierende, die sich während der festgesetzten Rückmeldetermine nicht rückmelden, zum Ablauf des aktuellen Semesters zu exmatrikulieren. Es droht damit der Verlust des Studienplatzes.
Die Rückmeldetermine werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben und sind im Internet unter vorstehendem Link zu finden.
Bitte beachten Sie auch unser Merkblatt zur Rückmeldung, auf dem Sie die jeweils aktuellen Daten und Hinweise zur Rückmeldung finden.
Ablauf des Rückmeldeverfahrens zum Sommersemester 2012 (SS 2012)
Rückmeldefrist: 9. Januar bis 3. Februar 2012
Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der jeweils im Einzelfall fälligen Beiträge.
Die Rückmeldung zum SS 2012 erfolgt
> online über die Funktionen von SB@Home von Zuhause aus oder
> durch Überweisung der fälligen Beiträge (siehe Überweisungsmuster!)
Der Vorteil des Online-Verfahrens (SB@Home) ist, dass die Rückmeldung unmittelbar erfolgt und die Semesterbescheinigungen sofort gedruckt werden können.
Im Fall der Überweisung kann die Rückmeldung durch das Referat für Studienangelegenheiten erst nach vollständigem Eingang der fälligen Beiträge auf dem Konto der Universität durchgeführt werden. Aufgrund der Banklaufzeiten (mind. 1 Woche) verzögert sich somit die Rückmeldung und damit auch die Möglichkeit des Drucks der Semesterbescheinigungen.
Sind die fälligen Beiträge nicht bis einschließlich des letzten Rückmeldetages auf dem Konto der Universität eingegangen, muss nach den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulgesetzes die Exmatrikulation verfügt werden!
Sobald Sie zum Sommersemester 2012 rückgemeldet sind, können Sie mir Ihrem Studierendenausweis (Chipkarte) an eine Validierungsstation gehen und das neue Gültigkeitsdatum aufbringen.
Weitere Informationen zum neuen Studierendenausweis (Chipkarte) bzw. Informationen über die Standorte der Validierungsstationen finden Sie hier.
Hinweise:
Nähere Informationen zur Befreiung von den Studienbeiträgen bzw. zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen entnehmen Sie bitte unseren entsprechenden Internetseiten.
Informationen zu Beurlaubung, Studiengangwechsel oder Doppelstudium finden Sie ebenfalls auf unseren entsprechenden Internetseiten.
Wichtige Informationen werden vom Referat für Studienangelegenheiten nur an Ihre studentische E-Mail-Adresse ("stud-mail") versandt werden. Bitte überprüfen Sie deshalb regelmäßig den E-Mail-Eingang bzw. richten Sie eine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse ein. Die Einrichtung der Weiterleitung ist mit dem Tool "Webmail" (https://webmail.uni-wuerzburg.de) möglich. Eine Anleitung hierzu finden Sie unter:
www.rz.uni-wuerzburg.de/dienste/e-mail/weiterleitung/ .
Wichtige Informationen können Sie sonst nicht erreichen!
