Studiengang- und Studienfachwechsel

Studiengang und Studienfachwechsel können grundsätzlich zusammen mit der Rückmeldung für das betreffende Semester, spätestens aber einen Monat nach Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt ist kein Wechsel mehr möglich. Hiervon ausgenommen sind nur Studierende, die im betreffenden Semester eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben oder noch eine Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen bzw. -fächern bedarf ein Wechsel einer vorherigen Bewerbung und Zulassung. Die Bewerbung ist für uni-intern zulassungsbeschränkte Studiengänge für ein Wintersemester immer bis spätestens 15. Juli bzw. für ein Sommersemester bis spätestens 15. Januar zu beantragen. Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge (Bewerbung bei  - früher ZVS) gelten andere Fristen, die genauen Termine finden Sie hier.

Ebenso ist der Wechsel zu Studiengängen/-fächern, deren Aufnahme eine Eignungsprüfung voraussetzt, nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.

Sofern ein dritter oder weiterer Wechsel eines Studienganges, eines Unterrichtsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges oder des Hauptfaches in einem Magisterstudiengang beantragt wird, kann dieser nur bei Vorliegen eines nachgewiesenen wichtigen Grundes genehmigt werden. Die Genehmigung des Wechsels kann von der Vorlage von Studiennachweisen im bisherigen Studiengang oder -fach oder vom Besuch der Studienberatung der Universität abhängig gemacht werden.