Doppelstudium

Das Studium zweier Studiengänge (Doppelstudium) ist grundsätzlich möglich, es ist allerdings für die Immatrikulation eine vorherige Zustimmung erforderlich, die schriftlich im Referat für Studienangelegenheiten zu beantragen ist.

Die Zustimmung wird nur dann erteilt, wenn die Studienbewerberin oder der Studienbewerber hinreichend glaubhaft macht, dass sie oder er in der Lage ist, die gewählten Studiengänge ordnungsgemäß zu studieren und dass sie oder er sich der gegebenenfalls aus dem Doppelstudium resultierenden Folgen bewusst ist. Ordnungsgemäß heißt, dass die Lehrveranstaltungen beider Studiengänge ohne zeitliche Überschneidungen belegt werden können und keine Verzögerung des Studienverlaufes zu erwarten ist. Da eventuell entstehende Nachteile, wie z.B. Überschreiten der Meldefrist für eine Prüfung, vom Studenten selbst zu vertreten sind, ist es vor dem Beginn eines Doppelstudiums unbedingt erforderlich, sich ausführlich darüber zu informieren. Hilfreich sind hierbei die Studienberatungsstellen.

Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn darüber hinaus ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht.
Ist mindestens einer der beiden Studiengänge zulassungsbeschränkt, kann die Genehmigung von einer Stellungnahme des Fachstudienberaters des/der jeweils zulassungsbeschränkten Studienganges/Studiengänge abhängig gemacht werden. Die Stellungnahme soll insbesondere die Eignung der Studienbewerberin oder des Studienbewerbers, die zeitliche Vereinbarkeit und die Zweckmäßigkeit des gewählten Doppelstudiums feststellen.

Ist der neu hinzuzunehmende Studiengang zulassungsbeschränkt, bedarf es einer vorherigen Bewerbung und Zulassung. Ebenso ist die Hinzunahme von Studiengängen/-fächern, deren Aufnahme eine Eignungsprüfung voraussetzt, nur nach bestandener Eignungsprüfung möglich.

Der Antrag auf Genehmigung eines Doppelstudiums ist zusammen mit der Rückmeldung für das folgende Semester, muss jedoch spätestens bis Ende des ersten Vorlesungsmonates (Mitte November bzw. Mitte Mai) gestellt werden.

Ein gleichzeitiges Studium der Human- und der Zahnmedizin ist ausgeschlossen.