Über das Bewerbungsportal können Sie sich wieder ab Ende Mai und bis spätestens 15. Juli 2012 für Masterstudiengänge im Wintersemester 2012/13 hier bewerben. Bitte beachten Sie, dass der Studienbeginn in einigen Masterstudiengängen nur zum Wintersemester möglich ist.
Auf der Status-Seite können Sie sich einloggen, sobald Sie von der Universität eine Benachrichtigung über das Ergebnis Ihrer Bewerbung erhalten haben. Dort finden Sie Ihren Bescheid sowie ggf. einen Immatrikulationsantrag zum Herunterladen.
Für folgende Masterstudiengänge mit den jeweils möglichen Ausprägungen (Einzelfach mit 120 ECTS oder Hauptfach mit 45 ECTS) ist die Bewerbung über das Portal möglich. Sofern nicht anders vermerkt, ist ein Studienbeginn zu einem Winter- als auch Sommersemester möglich. Fächer, bzw. Ausprägungen von Fächern, die nur zum Wintersemester aufgenommen werden können, sind mit "WS" markiert:
Für die Bewerbung/Anmeldung für folgende Masterstudiengänge wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Lehrstuhl bzw. das Institut:
Als Bewerber/-in mit ausländischer Staatsangehörigkeit richten Sie ihre Bewerbung bitte direkt an das International Office.
Haben Sie sich bereits im vergangenen Semester erfolgreich beworben, eine Zulassung erhalten und den Studienplatz damals nicht angenommen?
In diesem Fall können Sie als Wiederbewerber auch noch im sich anschließenden Semester Ihr Studium beginnen. Dazu ist es notwendig, dass Sie sich mit Ihrer bisherigen Bewerbernummer über das Bewerbungsportal registrieren und den bereits vorhandenen Zulassungsbescheid an die Mailadresse schicken, die Ihnen am Ende des Bewerbungsvorganges angezeigt wird. Ein Studienplatz ist Ihnen in diesem Fall sicher. Dies gilt nicht für den zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Biologie.
Oder verfügen Sie über bereits erbrachte Studienleistungen?
Dann können Sie sich diese durch die Eignungskommission, bzw. durch den Prüfungsausschuss des jeweiligen Faches anrechnen lassen, um gegebenenfalls in ein höheres Fachsemester eingestuft zu werden. Den Antrag und Informationen zum Anrechnungsverfahren erhalten Sie im Prüfungsamt. Für Fragen zur Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Studienkoordinatoren, bzw. die Fachstudienberater.