Zulassungsbeschränkungen bestehen für:
Biomedizin, Biochemie, Biologie (Bachelor und Lehrämter), Lehramt an Grundschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lebensmittelchemie, Medienkommunikation, Medizin, Mensch-Computer-Systeme, Pharmazie, Psychologie, Sonderpädagogik (Bachelor), Sportwissenschaft, Technologie der Funktionswerkstoffe, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftswissenschaften und Zahnmedizin.
Zulassungsstelle:
Zentralverwaltung der Universität Würzburg
Referat für Studienangelegenheiten
Sanderring 2
97070 Würzburg
Bewerbungsfristen:
für ein Wintersemester: 15. Juli des Jahres, 24.00 Uhr
für ein Sommersemester: 15. Januar des Jahres, 24.00 Uhr
Es handelt sich hierbei um Ausschlussfristen. Daher ist nicht das Datum des Poststempels, sondern der Tag des Eingangs bei der Zentralverwaltung der Universität maßgebend. Geht Ihr Antrag verspätet oder nicht formgerecht ein, können Sie nur dann berücksichtigt werden, wenn alle frist- und formgerecht eingegangenen Zulassungsgesuche berücksichtigt wurden und noch freie Studienplätze zur Verfügung stehen.
Achtung: |
Bewerber für das Studium der Medizin - Praktisches Jahr
Da die Verteilung der PJ-Plätze an den verschiedenen Lehrkrankenhäusern durch das Dekanat der Medizinischen Fakultät, Josef-Schneider-Str. 2, 97080 Würzburg, Tel. 0931/201-53855 erfolgt, muss dort ein entsprechender Antrag bis spätestens 10.05 bzw 10.11. gestellt werden. Ein direkter Zulassungsantrag bei der Universität muss nicht gestellt werden.
Bewerbung:
Die Einstiegsseite zur Onlinebewerbung finden Sie hier.
Zulassungsaussichten:
Studienplätze in höheren Fachsemestern können erst dann vergeben werden, wenn die Zahl der eingeschriebenen Studenten unter der festgesetzten Zulassungszahl liegt. Da die Zulassungsaussichten in der Regel relativ gering sind, sollten Sie sich parallel zu dieser Bewerbung auch um einen Studienplatztausch bemühen.
Vergabekriterien:
Ist eine Auswahl unter den Bewerben und Bewerberinnen erforderlich, werden die freien Plätze in folgender Reihenfolge zu vergeben:
Ranggleichheit:
Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.
Bewerbungsunterlagen:
Als Anlagen zum Zulassungsantrag sind zwingend einzureichen:
Bei einer Bewerbung für Pharmazie oder Lebensmittelchemie zusätzlich alle erworbenen Scheine (in Kopie); ist das Grundstudium bereits abgeschlossen, reicht das Zeugnis über den 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder das Vorprüfungszeugnis aus.
Quereinsteiger:
Anrechnungsbescheid des zuständigen Landesprüfungsamtes bei Quereinsteigern für Medizin und Zahnmedizin. Sollte ein Anrechnungsbescheid noch nicht vorliegen, muss dieser spätestens bei der Einschreibung nachgewiesen werden.
Sonstige Quereinsteiger sollten sich mit dem zuständigen Prüfungsamt zur Feststellung anrechenbarer Studien- oder Prüfungsleistungen in Verbindung setzen. Grundsätzlich muß ein Anrechnungsbescheid zur Bewerbung selbst noch nicht nachgewiesen werden; spätestestens im Falle einer Zulassung ist er jedoch zur Einschreibung vorzulegen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (in Kopie) bei Ausländern.
Ansonsten benötigen wir zunächst keine weiteren Unterlagen und vertrauen Ihren Angaben. Mogeln ist allerdings sinnlos, da wir spätestens bei der Einschreibung alles überprüfen und auch nicht davor zurückschrecken, eine Zulassung zurückzunehmen.