Die Auswahl der Bewerber nach dem Kriterium „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit Berücksichtigung einschlägigen Berufsausbildungen“
Für die nachfolgenden Berufe werden 0,2 Bonuspunkte vergeben:
Für die nachfolgenden Berufe werden 0,1 Bonuspunkte vergeben:
Das Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung ist mit den Bewerbungsunterlagen bei der ZVS eizureichen.
Die Bonuspunkte werdenvon der Durchschnittsnote der HZB abgezogen. Bewerber, die keine Bonuspunkte erhalten können, werden mit der Durchschnittsnote Ihrer HZB berücksichtigt. Anhand des so erhaltenen Wertes wird die Zulassungsrangliste erstellt, in aufsteigender Reihenfolge beginnend mit dem kleinsten Wert.
Bei Ranggleichheit entscheidet als nachrangiges Kriterium zuerst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und schließlich das Los.