Hochschulauswahlverfahren Medizin und Zahnmedizin (ab Wintersemester 2012/2013)

 

1. Vorauswahl nach Durchschnittsnote (entfällt ab dem Wintersemester 2013/14)

In beiden Studiengängen findet eine Vorauswahl nach der Durchschnittsnote statt. Bei Medizin ist die Durchschnittsnote auf 2,3, bei Zahnmedizin auf 2,5 festgelegt .  D.h. nur wer diese Durchschnittsnote oder besser besitzt, nimmt am weiteren Auswahlverfahren teil.

2. Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung kann durch Bonuspunkte verbessert werden.

Für die Gewährung von Bonuspunkten werden

- das Testergebnis des „Test für Medizinische Studiengänge“ (s. 2.1),
- abgeschlossene Berufsausbildungen in einschlägigen Berufen (s. 2.2),
- der erste bis dritte Platz auf Bundes- oder Landesebene im Wettbewerb „ Jugend forscht“ (s. 2.3)   oder
- ein abgeleisteter Dienst gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 Hochschulzulassungsverordnung (s. 2.4)
berücksichtigt.

Die Bonuspunkte werden von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung abgezogen. Wer keine Bonuspunkte erhalten kann, wird mit der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt.

Ab dem Verfahren zum Wintersemester 2013/14 ist eine Verbesserung der Durchschnittsnote um maximal 1,0 Bonuspunkte möglich.

Alle Nachweise für die Gewährung von Bonuspunkten sind zusammen mit der Bewerbung für einen Studienplatz bei  vorzulegen. An die Universität Würzburg müssen Sie keine Unterlagen senden.

2.1 Bonuspunkte für das Testergebnisses des „ Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS)

Soweit der Nachweis des Testergebnisses des „Test für Medizinische Studiengänge“ vorgelegt wird, werden anhand des erreichten Prozentrangwertes die Bonuspunkte ermittelt. Der Bonus beträgt
       0,6 bei einem Prozentrang von 96 und höher, 
       0,5 bei einem Prozentrang von 92 bis ausschließlich 96,
       0,4 bei einem Prozentrang von 88 bis ausschließlich 92,
       0,3 bei einem Prozentrang von 84 bis ausschließlich 88,
       0,2 bei einem Prozentrang von 80 bis ausschließlich 84,
       0,1 bei einem Prozentrang von 76 bis ausschließlich 80.
  
Liegt der erreichte Prozentrang unter 76 wird kein Bonus gewährt.
Informationen zum Test für Medizinische Studiengänge (TMS)

2.2 Bonus für abgeschlossene Berufsausbildungen

Bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in den nachstehenden Berufen werden 0,2 Bonuspunkte gewährt:

In Medizin:

Krankenschwester/-pfleger
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Rettungsassistent/in
Hebamme/Entbindungspfleger
Physiotherapeut/in
Ergotherapeut/in
Medizinische/r Fachangestellte/r (früher: Arzthelfer/in)
Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in (MTLA)
Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in (MTRA)
Medizinisch-technische/r Assistent/in – Funktionsdiagnostik
Operationstechnische/r Assisten/in (ab SoSe 2013)
Anästhesietechnische/r Assisten/in (ab SoSe 2013)

In Zahnmedizin:

    Krankenschwester/Krankenpfleger
    Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
    Gesundheits- und Krankenpfleger/in
    Zahntechniker/in
    Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r  

2.3 Bonus für „Jugend forscht“

Für den Nachweis des ersten bis dritten Platzes auf Bundes- oder Landesebene im Wettbewerb „Jugend forscht“ werden 0,2 Bonuspunkte von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung abgezogen. Bonuspunkte für einen Wettbewerb werden nur einmalig gewährt.

2.4 Bonus für einen abgeleisteten Dienst nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 HZV

Für einen abgeleisteten Dienst wird ein Bonus von 0,1 gewährt. Als Dienst gelten  z.B. Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr nach dem  Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG).
Bonuspunkte für einen Dienst werden nur einmalig gewährt.