In beiden Studiengängen findet eine Vorauswahl nach der Durchschnittsnote statt. Bei Medizin ist die Durschnittsnote auf 2,3, bei Zahnmedizin auf 2,5 festgelegt. D.h., nur wer diese Durschnittsnoten erreicht, nimmt am nachfolgend beschriebenen Verfahren teil.
Nach der Vorauswahl erfolgt die Auswahl der Bewerber nach dem Kriterium „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) mit Berücksichtigung von fachspezifischen Einzelnoten und einschlägigen Berufsausbildungen“ Zur Erstellung der Rangliste wird ein Zahlenwert gebildet, der sich aus der Durchschnittsnote der HZB und Bonuspunkten ergibt, die nach folgenden zwei Kriterien vergeben werden:
Es werden die in der HZB ausgewiesenen Punktzahlen in den Fächern Biologie, Mathematik, Chemie und Physik berücksichtigt.
Soweit in der HZB für das jeweilige Fach mehrere einzelne Punktzahlen (Halbjahresnoten, Ergebnis Abiturprüfung etc.) ausgewiesen sind, werden die Bonuspunkte ermittelt, indem das arithmetische Mittel aus allen in der HZB ausgewiesenen Punkzahlen gebildet wird. Der Mittelwert wird auf eine Nachkommastelle gerundet. (Ab der Ziffer 5 und größer an der zweiten Nachkommastelle wird aufgerundet, bei einer Ziffer kleiner als 5 wird abgerundet; die folgenden Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.) Die Mittelwerte der Fächer Mathematik, Biologie, Physik und Chemie werden anschließend addiert und durch 200 geteilt.
Enthält die HZB in den betreffenden Fächern jeweils nur eine Punktzahl so werden diese Punktzahlen gleich addiert und durch 200 geteilt. Noten aus Zwischen- bzw. Jahreszeugnissen werden nicht berücksichtigt.
Die Bonuspunkte entsprechen dem auf eine Nachkommastelle gerundeten Ergebnis der o.g. Berechnungen. (Ab der Ziffer 5 und größer an der zweiten Nachkommastelle wird aufgerundet, bei einer Ziffer kleiner als 5 wird abgerundet; die folgenden Nachkommastellen werden nicht berücksichtigt.)
Enthält die HZB Noten statt Punktzahlen in den betreffenden Fächern, so erfolgt die Umrechnung der jeweiligen Noten in Punktzahlen nach der Umrechnungstabelle im Anhang.
Beispiel 1:
Bonuspunkte bei Belegung aller vier Fächer in allen vier Halbjahren und Abiturprüfung im Fach Biologie und Mathematik:
12/1 | 12/2 | 13/1 | 13/2 | Abi schriftl. | Abi mündl. | Mittelwert | |
Biologie | 13 | 12 | 14 | 14 | 13 | 13,2 | |
Mathematik | 10 | 12 | 11 | 12 | 10 | 13 | 11,3 |
Chemie | 12 | 14 | - | - | 13,0 | ||
Physik | 14 | 13 | - | - | 13,5 |
Summe Mittelwerte / 200
51,0 : 200 = 0,255 ==> Bonus 0,3
Beispiel 2:
Bonuspunkte bei Belegung von drei Fächern in allen vier Halbjahren und Abiturprüfung im Fach Biologie und Mathematik:
| 12/1 | 12/2 | 13/1 | 13/2 | Abi schriftl. | Abi mündl. | Mittelwert |
Biologie | 9 | 8 | 9 | 9 | 8 | 8,6 | |
Mathematik | 10 | 11 | 11 | 10 | 7 | 10 | 9,8 |
Chemie | 9 | 10 | 10 | 10 | 9,8 | ||
Physik | - | - | - | - | - | - |
Summe Mittelwerte / 200
28,23 : 200 = 0,141 ==> Bonus 0,1
Anmerkung zu den Beispielen: Es kann maximal ein Bonus von 0,3 erreicht werden
Medizin:
Zahmedizin:
Die Bonuspunkte aus 1 und 2 werden addiert und von der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung abgezogen. Bewerber, die keine Bonuspunkte nach den o.g. Nrn. 1 und 2 erhalten können, werden mit der Durchschnittsnote Ihrer HZB berücksichtigt. Anhand des so erhaltenen Wertes wird die Zulassungsrangliste erstellt, in aufsteigender Reihenfolge beginnend mit dem kleinsten Wert.
Bei Ranggleichheit entscheidet als nachrangiges Kriterium zuerst die Wartezeit, dann ein abgeleisteter Dienst und schliesslich das Los.
Umrechung von Einzelnoten in Punktesystem:
Worturteil | Einzelnote | Bestimmter Punktwert |
| 1+ | =15 |
Sehr gut | 1 | =14 |
| 1- | =13 |
| 2+ | =12 |
Gut | 2 | =11 |
| 2- | =10 |
| 3+ | =9 |
Befriedigend | 3 | =8 |
| 3- | =7 |
| 4+ | =6 |
Ausreichend | 4 | =5 |
| 4- | =4 |
| 5+ | =3 |
Mangelhaft | 5 | =2 |
| 5- | =1 |
Ungenügend | 6 | =0 |
Falls ein Zeungis als Note ein Worturteil enthält und die Einzelnoten nicht ersichtlich sind, so wird der Mittelwert der möglichen Punktzahlen zugrunde gelegt.
Falls im Zeugnis Einzelnoten ausgewiesen sind, werden diese grundsätzlich mit dem Mittelwert der möglichen Punktzahl berücksichtigt, es sei denn die genaue Einstufung innerhalb der Einzelnoten ist erkennbar.