Bewerbung bei - Beschreibung des Auswahlverfahrens

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1. Allgemeines

2. Beschreibung des Auswahlverfahrens

3. Auswahlverfahren der Hochschule (AdH)

Jedes Bundesland muss hierzu im Landesrecht festlegen, nach welchen Kriterien die Hochschulen des Landes ihre Bewerber auswählen dürfen. Die einzelnen Universitäten legen anhand des vorgegebenen Kriterienkatalogs für jeden Studiengang die Auswahlkriterien fest und regeln den Ablauf des Verfahrens in einer Satzung.

Das Auswahlverfahren selbst wird allerdings im Auftrag der Universität Würzburg durch , die bereits alle für das Verfahren benötigten Daten erfasst hat, ausgeführt. D.h, Teilnehmer am AdH müssen sich nicht mehr bei der Universität Würzburg bewerben und auch keinerlei Unterlagen mehr einreichen.

Ebenso erfolgt im Auftrag der Universität Würzburg nach erfolgter Auswahl die Bescheiderstellung (Zulassungen/Ablehnungen) durch .

Sind nach der Einschreibung noch freie Studienplätze verfügbar, so wird unter den noch nicht zugelassenen Bewerbern durch Fortschreibung der Ranglisten noch zwei Nachrückverfahren durchgeführt.

Das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) ist in der Hochschulzulassungssatzung der Universität Würzburg geregelt; nachfolgend finden Sie die Beschreibung der Verfahren für

 

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