
Von den nach Abzug des Anteils für den Sicherungsfonds und des administrativen Aufwandes verbleibenden Beitragseinnahmen weist die Hochschulleitung den Fakultäten 65 v.H. als festen Sockelbetrag zu. Dabei stellt die Hochschulleitung sicher, dass die studienrelevanten, qualitativen und quantitativen Parameter, insbesondere die Anzahl der Studierenden je Studiengang, angemessen berücksichtigt werden.
Innerhalb der Fakultäten wurden Gremien mit paritätischer Zusammensetzung aus Studierenden und Lehrenden eingerichtet, die zunächst dem jeweiligen Fakultätsrat Vorschläge zur Verwendung der Mittel unterbreiteten. Seit einer Änderung der Studienbeitragssatzung zum Wintersemester 2009/2010 entscheiden die genannten Gremien selbst über die Verwendung der Studienbeiträge.
Wie die Fakultäten ihre Mittel im Einzelnen verwenden, ist aus den Seiten der jeweiligen Fakultät zu ersehen. Soweit noch keine Seiten existieren, können die jeweiligen Studiendekane hierzu Auskünfte erteilen.
Gliederung der Fakultäten zum Wintersemester 2007/08 (in Klammern die Gliederung bis einschließlich Sommersemester 2007):