Bayerisches Studienbeitragsdarlehen

In Bayern wurde zum Sommersemester 2007 ein Studienbeitragsdarlehen eingeführt. Der Grund: Die Studienbeiträge sollen sozialverträglicher gemacht werden. Das Darlehen wird elternunabhängig und ohne Sicherheitsleistungen angeboten. Die Vermögensverhältnisse und die Bonität des Studierenden wird nicht geprüft. Das Darlehen kann über die KfW-Förderbank bezogen werden.

Einzelheiten des Darlehens werden durch die Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) vom 18. September 2006 in der aktuellen Fassung geregelt. Dies sind insbesondere:

  • die Darlehensberechtigung,
  • die Darlehenshöhe,
  • die Darlehensbedingungen und
  • die Rückzahlungsmodalitäten.


Nachfolgend haben wir diese Einzelheiten kurz für Sie zusammengefasst:

 

 

Allgemeine Hinweise:

 

Anträge für das Sommersemester 2013 können noch bis einschließlich 14. Juni 2013 gestellt werden!

 

Da in Bayern die Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2013/14 abgeschafft werden sollen, ist die Antragstellung für das Bayer. Studienbeitragsdarlehens ab dem Wintersemester 2013/14 nicht mehr erforderlich und möglich.

 

Wichtig ist, dass Sie Ihr Darlehensangebot (Teil A und Teil B des Vertragsangebots) auf jeden Fall erst in Gegenwart eines Mitarbeiters/-in des Referates für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg unterschreiben. Diese/-r wird dann die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung (Überprüfung Ihrer Identität) vornehmen.

 

Änderungen in Bezug auf das Studienbeitragsdarlehen (Aussetzung der Zahlung / Kündigung / Adressänderung etc.) teilen Sie uns bitte in jedem Fall rechtzeitig unaufgefordert mit.

 

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Darlehensberechtigung:  

 

Darlehensberechtigt sind grundsätzlich gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung (StuBeiDaV) vom 18. September 2006:

  • Deutsche sowie deren Angehörige,
  • Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie deren Angehörige,
  • Ausländer die Deutschen gleichgestellt sind,
  • heimatlose Ausländer
  • andere Ausländer oder Staatenlose, deren Berechtigung zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach festgestellt worden ist und
  • Bildungsinländer, die an einer deutschen Schule Ihre Hochschulzugangsberechtigung  erworben haben    

 

die als Studierende

 

  • an einer bayerischen Hochschule
  • für ein Erststudium immatrikuliert sind und
  • das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

und eine Beitragspflicht besteht.  

 

Als Erststudium gilt auch ein an ein grundständiges Erststudium anschließendes Masterstudium.

 

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Darlehenskonditionen

 

Laufzeit:

Das Darlehen wird höchstens bis zum 10. Hochschulsemester ausgezahlt. Eine Verlängerung um bis zu 4 Semester ist möglich. Dazu muss der KfW-Förderbank eine Bescheinigung der Hochschule vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass Sie innerhalb dieser 4 Semester Ihr Studium abschließen werden.

 

Zinssatz:

Der Zinssatz für das Darlehen ist variabel und hängt vom allgemeinen Zinsniveau ab, das heißt er kann sich von Semester zu Semester verändern. Er setzt sich zusammen aus dem 6-Monats-EURIBOR (das ist der Zinssatz, zu dem sich europäische Banken für 6 Monate gegenseitig Geld leihen) und einer Kostenmarge, deren Höhe im Darlehensvertrag auf 15 Jahre festgeschrieben wird. Die Anpassung des Zinssatzes an den EURIBOR als Leitzins erfolgt zum 1. April und 1. Oktober jeden Jahres.

Neben dem konkret zu entrichtenden Zinssatz vereinbaren Sie bei Abschluss des Vertrages mit der KfW einen Höchstzinssatz, der für 15 Jahre gilt. Diese Vereinbarung bewirkt, dass Sie - auch im Falle eines drastischen Anstiegs des allgemeinen Zinsniveaus - nicht mehr als diesen vereinbarten Höchstzinssatz zahlen müssen.

Sinkt der EURIBOR, sinkt auch der Zinssatz Ihres Darlehens.

Die anfallenden Zinsen werden Ihnen bis zum Beginn der Rückzahlung des Darlehens gestundet. Insofern müssen Sie während des Studiums keine Zinsen zahlen.

Die aktuellen Zinskonditionen für das Studienbeitragsdarlehen wurden für das Sommersemester 2013 wie folgt festgelegt:

 

Zinsatz nominal:

2,09 %

Zinsatz effektiv:

2,04 %

Höchstzinssatz:

7,75 %

Zinssatz gültig ab:

 

01.04.2013

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Auszahlung des Studienbeitragsdarlehens:

 

Sofern das Studienbeitragsdarlehen durch die KfW-Förderbank bewilligt wird, wird es für Erstimmatrikulierer jeweils zum 15.06. für ein Sommersemester bzw. 15.12. für ein Wintersemester direkt an die Universität Würzburg ausgezahlt.

Für Rückmelder erfolgt die Auszahlung jeweils zu Semesterbeginn (01.04. für ein Sommersemester bzw. 01.10. für ein Wintersemester).

Mit der Bewilligung des Studienbeitragsdarlehens wird der Studienbeitrag entsprechend der Laufzeit des Darlehens auch bei der Rückmeldung für die jeweiligen Folgesemester als gezahlt betrachtet. Bitte denken Sie aber daran, dass neben dem Studienbeitrag auch noch die sonstigen Semesterbeiträge (Studentenwerksbeitrag und Semesterticket) rechtzeitig (d. h. innerhalb der Rückmeldefrist!) zu entrichten sind. Aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

Für den Fall, dass Sie das Darlehen vorzeitig beenden oder ein Semester aussetzen möchten, teilen Sie dies bitte ebenfalls rechtzeitig (innerhalb der Rückmeldefrist bzw. bis spätestens zwei Wochen vor dem Auszahlungstermin) dem Referat für Studienangelegenheiten bzw. über die Internet-Plattform der KfW-Förderbank mit. In diesem Fall ist der Studienbeitrag an die Universität Würzburg zu entrichten.  

 

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Darlehensrückzahlung:

 

Das Darlehen endet grundsätzlich mit Beendigung des Studiums, Erreichen der maximalen Auszahlungsdauer (10 bzw. 14 Semester) oder Erreichen der Altersgrenze. Bei Erreichen der Altersgrenze wird das Darlehen letztmals für das Wintersemester ausgezahlt, das in dem Kalenderjahr endet, in dem Sie das 40. Lebensjahr vollenden.

 

Beispiel:

Sie vollenden im Jahr 2014 das 40. Lebensjahr. Sie können somit das Studienbeitragsdarlehen letztmals für das Wintersemester 2013/14 in Anspruch nehmen.  

 

Die Rückzahlung beginnt erst nach einer tilgungsfreien Zeit, der sog. Karenzphase. Die Karenzphase beginnt mit dem 1. April oder dem 1. Oktober, nach dem Sie Ihr Studium beendet haben. Sie dauert ab diesem Zeitpunkt maximal 18 Monate. Während der Karenzphase erhalten Sie kein Darlehen mehr ausgezahlt, es fallen aber weiterhin Zinsen an. Diese Zinsen müssen Sie jedoch erst bei der Rückzahlung des Darlehens bezahlen. Sie können die Karenzphase auf Wunsch auf 12 bzw. 6 Monate verkürzen.

Zu Beginn der Rückzahlungsphase macht Ihnen die KfW-Förderbank einen Tilgungsvorschlag. Dabei geht sie davon aus, dass Sie das Darlehen einschließlich Zinsen innerhalb von zehn Jahren zurückzahlen. Sie können die Rückzahlungsdauer aber auch durch höhere Raten verkürzen oder durch niedrigere strecken. Die Raten sind dabei so zu bemessen, dass die Rückzahlungsphase nicht länger als 25 Jahre dauert. Die konkrete Mindestrate hängt von der Höhe Ihrer Darlehensschuld und dem Zinsniveau ab. Raten unter 20 € je Monat sind nicht zulässig.

Ab Beginn der Rückzahlungsphase können Sie das Darlehen jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen. Dadurch entstehen Ihnen keine Zusatzkosten.

 

Die sozialverträgliche Ausgestaltung der Rückzahlung sieht vor, dass eine Stundung bzw. ein Erlass der Rückzahlung möglich ist.

 

Stundung:

Wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, kann die Rückzahlung Ihres Darlehens auf Antrag gestundet werden. Als Einkommensgrenze ist § 18 a Abs. 1 BAföG plus 100 Euro maßgebend. Derzeit liegt die Einkommensgrenze für unverheiratete Absolventen ohne Kinder bei 1.670 Euro netto monatlich. Sie erhöht sich für den Ehegatten um 535 Euro und je Kind um 485 Euro. Darüber hinaus können Sie unter Darlegung und Glaubhaftmachung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse die Stundung beantragen, wenn Sie vorübergehend in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten oder im Fall sofortiger Einziehung fälliger Beiträge in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten würden.

 

Erlass:

Ein Erlass der Darlehensrückzahlung ist auf Antrag möglich, soweit die Rückzahlungsverpflichtung nach § 17 Abs. 2 BAföG und das Studienbeitragsdarlehen zuzüglich aufgelaufener Zinsen zusammen die Höchstgrenze nach § 17 Abs. 2 BAföG (derzeit 10.000 Euro) zuzüglich 5.000 Euro überschreiten. Die Summe, die darüber hinaus geht, kann Ihnen zu Beginn der Rückzahlungsphase erlassen werden. Im Falle ihres Todes wird die Darlehensschuld auf Antrag des/der Erben erlassen. Darüber hinaus wird die Darlehensschuld auf Antrag erlassen, wenn festgestellt ist, dass Sie voll erwerbsgemindert im Sinne von § 43 Abs. 2 SGB VI sind und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.  

 

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Antragstellung:

 

Anträge für das Bayerische Studienbeitragsdarlehen können jeweils für ein Wintersemester ab dem 15. Juni und für ein Sommersemester ab dem 15. Dezember bei der KfW gestellt werden.

 

Ablauf der Antragstellung im Rahmen der Einschreibung:

Die Beantragung des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens im Rahmen Ihrer Einschreibung ist für Sie sehr einfach und läuft in 3 Schritten ab:

1.

Online den Darlehensantrag stellen

Auf den Internetseiten der KfW-Förderbank (Link siehe unten) erfassen Sie über die Online-Masken Ihre persönlichen Angaben. Nach vollständiger Datenerfassung erhalten Sie dann den ausgefüllten Antrag als pdf-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken.

(c) www.motor-talk.de
(c) www.pctechnik-koblenz.de

 2.

Antrag ausdrucken und absenden

Den ausgedruckten Antrag übersenden Sie nicht unterschrieben mit den weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe unten) an die Universität Würzburg; Sie können den Antrag auch zusammen mit Ihren Einschreibeunterlagen übersenden.


(c) www.stifte24.de
 
(c) de.wikipedia.org

3.

Legitimationsprüfung (= Überprüfung Ihrer Identität)

Ab dem 1. Oktober (für ein Wintersemester) bzw. 1. April (für ein Sommersemester) bis spätestens Vorlesungsbeginn kommen Sie mit Ihrem Original-Ausweisdokument in das Referat für Studienangelegenheiten. Dort unterschreiben Sie dann in Gegenwart eines Mitarbeiters/-in Ihren Antrag für das Bayerische Studienbeitragsdarlehen.

(c) www.stifte24.de

Fertig - das war's!

Ihr Antrag wird nach Eingang bei der Universität Würzburg vorab geprüft und sobald er von Ihnen unterschrieben wurde an die KfW-Bank weitergeleitet.

 

Ablauf der Antragstellung während des Semesters bzw. im Rahmen der Rückmeldung:

Die Beantragung des Bayerischen Studienbeitragsdarlehens während des Semesters bzw. im Rahmen Ihrer Rückmeldung ist für Sie sehr einfach und läuft in 2 Schritten ab:

1.

Online den Darlehensantrag stellen

Auf den Internetseiten der KfW-Förderbank (Link siehe unten) erfassen Sie über die Online-Masken Ihre persönlichen Angaben. Nach vollständiger Datenerfassung erhalten Sie dann den ausgefüllten Antrag als pdf-Datei zum Abspeichern und Ausdrucken.

(c) www.motor-talk.de
(c) www.pctechnik-koblenz.de

2.

Antrag ausdrucken und abgeben

Mit dem ausgedruckten, nicht unterschriebenen Antrag sowie den weiteren erforderlichen Unterlagen (siehe unten) kommen Sie in das Referat für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg. Dort werden wir Ihre Identität überprüfen und Sie dürfen im Anschluss daran den Antrag unterschreiben.

(c) www.stifte24.de
(c) www.stifte24.de

Fertig - das war's!

Ihr Antrag wird durch eine/n Mitarbeiter/-in des Referates für Studienangelegenheiten geprüft und sobald er von Ihnen unterschrieben wurde an die KfW-Bank weitergeleitet.

 

 

Für die Antragstellung benötigen Sie in jedem Fall folgende Unterlagen:

  • Ausdruck des ausgefüllten und nicht unterschriebenen Antragsformulars / Darlehensangebots (Link siehe unten)
  • Amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt.

    (zum Beispiel: Personalausweis, auch Reisepass in Verbindung mit einer gültigen Meldebescheinigung)

  • Eidesstattliche Versicherung gegenüber der Hochschule (Link siehe unten).

 

Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, die eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder eines sonstigen Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) (zur Zeit: Island, Liechtenstein und Norwegen) besitzen, legen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen vor:

  • Nachweis über eine an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (Hochschulreife, Fachhochschulreife, etc.) - (soweit nicht bereits im Rahmen der Immatrikulation vorgelegt!).
  • als Ehegatte eines/r Deutschen: Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und Heiratsurkunde.
  • als Angehöriger eines EU-Bürgers oder eines EWR-Bürgers : Aufenthaltserlaubnis oder EU/Aufenthaltskarte für Familienangehörige.
  • Nachweis über den Status "Heimatloser Ausländer".
  • Nachweis darüber, dass Sie aufgrund völkerrechticher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind.
  • Nachweis über den Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Kurzbescheinigung des BAföG-Amtes, dass die Berechtigung zum Bezug von Leistungen nach dem BAföG dem Grunde nach festgestellt wurde oder gültiger Aufenthaltstitel mit Angabe der Rechtsgrundlage, aus der die Berechtigung Bezug von Leistungen nach dem BAföG dem Grunde nach festgestellt werden kann.  

 

Minderjährige legen bitte zusätzlich folgende Unterlagen vor:

  • die für die Darlehensaufnahme erforderliche Genehmigung des Familiengerichts gemäß §§ 107 i.V.m. 1643, 1822 Nr. 8 BGB sowie
  • die Einwilligung des oder der Erziehungsberechtigten. 

 

Sollten Sie sich zum Zeitpunkt der Beantragung im 11. bis 14. Hochschulsemester befinden, benötigen Sie zusätzlich eine Bescheinigung der Hochschule, dass ein Darlehensanspruch für den zu finanzierenden Förderzeitraum besteht. Beachten Sie bitte bei der Berechnung der Hochschulsemester, dass bereits vor dem Sommersemester 2007 absolvierte Seemster sowie Urlaubssemester bei dieser Semesterzählung nicht angerechnet werden. 

 

 

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages:

Beim Ausfüllen des Antragsformulars beachten Sie bitte nachfolgende Voraussetzungen. Sonst kann der Antrag nicht von uns bearbeitet werden.

  1. Die in Teil A des Antragsdatensatzes gemachten persönlichen Angaben dürfen nicht fehlerhaft sein (vollständige Namen, wie sie im Personalausweis stehen und nicht nur der Rufname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Art, Nummer, Gültigkeitsdauer und ausstellende Behörde des Ausweises)
  2. Beim Feld "Anzahl der nach dem Wintersemester 2006/07 an einer in § 1 Abs. 2 der Verordnung über Darlehen zur Studienbeitragsfinanzierung genannten Hochschule oder einer anderen staatlichen Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland absolvierten Hochschulsemester inkl. des 1. zu finanzierenden Semesters" geben Sie bitte das Hochschulsemester an, in dem Sie zum Zeitpunkt der gewünschten ersten Auszahlung studieren. Hierbei berücksichtigen Sie bitte nur die Hochschulsemester nach dem Wintersemester 2006/07.
  • Beispiel 1:
  • Sie studieren bereits seit dem Sommersemester 2006 und beantragen eine Erstauszahlung zum 01.04.2013 für das Sommersemester 2013. Zu diesem Zeitpunkt befinden Sie sich im vierzehnten Hochschulsemester. Da jedoch lediglich die Semester nach dem Wintersemester 2006/07 berücksichtigt werden müssen, würden Sie hier eine "13" eintragen.


  • Beispiel 2:
  • Sie studieren bereits seit dem Wintersemester 2011/12 an der Universität Kiel. Bei der Immatrikulation an der Universität Würzburg für das Sommersemester 2013 beantragen Sie das Bayerische Studienbeitragsdarlehen. Zu diesem Zeitpunkt befinden Sie sich im vierten Hochschulsemester. In diesem Fall würden Sie hier eine "4" eintragen.


  • Beispiel 3:
  • Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung 2012 erworben und beginnen Ihr Studium zum Sommersemester 2013. In diesem Fall würden Sie hier eine "1" eintragen.  

 

 

Wichtig ist, dass Sie Ihr Darlehensangebot (Teil A und Teil B des Vertragsangebots) erst in Gegenwart eines Mitarbeiters/-in des Referates für Studienangelegenheiten der Universität Würzburg unterschreiben. Diese/-r wird dann die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung (Überprüfung Ihrer Identität) vornehmen.

 

 

Hier finden Sie nun die Links zu den für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen:

 

Antrag für das Studienbeitragsdarlehen: Online-Kreditportal

Eidesstattliche Versicherung: Opens external link in new windowVordruck

Bescheinigung der Hochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss (wichtig bei Erstantragstellung ab dem 11. Semester): Opens external link in new windowVordruck

 

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Fragen und Antworten:

 

Fragen rund um das Thema Bayerisches Studienbeitragsdarlehen werden auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (StMWFK) sowie bei www.studieren-in-Bayern.de beantwortet.  

 

Flyer: "Durchstarten! mit dem Bayerischen Studienbeitragsdarlehen"

 

 

Weiterführende Links:

 

 

KfW-Förderbank

StuBeiDaV

 

 

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Ansprechpartner für Rückfragen:

 

Referat für Studienangelegenheiten

Frau Silvia Rüth

Sanderring 2, Zi.-Nr.: 112

97070 Würzburg

Tel.: 0931/31-82535

Fax.: 0931/31-87306

Email: Opens window for sending emailrueth@zv.uni-wuerzburg.de

 

 

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