Show all / Hide all

fold faq

Bis wann muss ich meinen Befreiungsantrag spätestens stellen?

Befreiungsanträge für ein Wintersemester sind spätestens bis zum 1. Dezember zu stellen.

Die Frist für die Abgabe von Befreiungsanträgen für ein Sommersemester läuft bis zum 1. Juni.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den genannten Fristen um Ausschlussfristen handelt, d. h., verspätet eingegangene Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden!

Sofern Sie uns Ihren Antrag per Post zukommen möchten, möchten wir darauf hinweisen, dass die Postlaufzeiten zu Ihren Lasten gehen - Sie sollten daher den Antrag so rechtzeitig abschicken, dass er spätestens am letzten Tag der Frist hier eingeht.

 

fold faq

Muss ich den Studienbeitrag auch entrichten, wenn ich nächstes Semester "nur noch" Prüfungen ablege?

Ja, denn gerade die Betreuung einer Diplomarbeit und die Abnahme von mündlichen oder schriftlichen Prüfungen stellen originäre Leistungen der Hochschule dar. Zudem sind zur Verbesserung der Studienbedingungen auch verbesserte Arbeitsbedingungen zu rechnen, wie z.B. längere Öffnungszeiten und bessere Ausstattung in den Bibliotheken, Erweiterung der durch das Rechenzentrum zur Verfügung gestellten Angebote etc. Mit der Immatrikulation als Studierender haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, diese verbesserten Studienbedingungen der Universität zu nutzen.

In manchen Studiengängen ist es allerdings möglich, die Prüfungen abzulegen ohne immatrikuliert zu sein. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihr jeweiliges Prüfungsamt. Wer diesen Weg wählt, sollte aber bedenken, dass mit dem Verlust des Studentenstatus auch der Verlust von sozialen Vorteilen verbunden ist. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist zudem zu bedenken, dass die Nichtrückmeldung den Verlust des Studienplatzes bedeutet.

fold faq

Kann ich mir den Studienbeitrag sparen, indem ich mich nicht wieder rückmelde?

Natürlich spart man sich den Studienbeitrag; dennoch sollte aber bedacht werden, dass mit dem Verlust des "Studentenstatus" auch der Verlust von sozialen Vorteilen verbunden ist.

Solche sozialen Vorteile sind insbesondere

  • der studentische Krankenversicherungstarif
  • die Zahlung von Kindergeld an die Eltern
  • ggf. an den Kindergeldbezug geknüpfte Kindergeldzuschläge im Gehalt der Eltern
  • ggf. steuerrechtliche Vorteile der Eltern

Insofern kann sich der Gedanke, den Studienbeitrag zu "sparen", schnell als "Milchmädchenrechnung" herausstellen, weil der Verlust der sozialen Vorteile schnell den eingesparten Studienbeitrag übersteigen. Sprechen Sie darüber unbedingt auch mit Ihren Eltern.

Denken Sie auch daran, dass der Bezug von 

  • BAföG
  • Waisenrente
  • ggf. auch Stipendien

an den Studentenstatus geknüpft ist.

Darüberhinaus wäre damit auch der Verlust von vielen "selbstverständlichen" studentischen Vorteilen verbunden:

  • Semesterticket
  • Wohnheimberechtigung
  • studentische Rabatte (z.B. Kino, Softwarekauf u.v.m.)
  • verbilligter Mensapreis
  • etc., etc. ...
fold faq

Grundwehrdienst, Zivildienst, Soziales Jahr - ist eine Befreiung für 2 Semester von den Studienbeiträgen möglich, wenn man einen Dienst geleistet hat?

Nein, das ist nicht der Fall, da das Bayerische Hochschulgesetz hierfür keine Ausnahmeregelung enthält.

Die Gründe hierfür sind für das Verständnis der bayerischen Studienbeitragsregelung von zentraler Bedeutung:

Kernziel der bayerischen Studienbeitragsregelung ist nicht die Beteiligung der Studierenden an den Kosten ihrer akademischen Ausbildung, die vom Staat aufgebracht werden, sondern die Verbesserung der Studienbedingungen im nationalen und internationalen Wettbewerb. Studienbeiträge sind für die Studierenden deshalb keine einseitige finanzielle Belastung, sondern ermöglichen den Hochschulen wesentliche Verbesserungen in der Lehre. Aus Studienbeiträgen werden gezielt zusätzliche Angebote finanziert, die den beitragszahlenden Studierenden unmittelbar zugute kommen.

Im Innovationsbündnis Hochschule 2008 hat die Bayerische Staatsregierung zugesichert, dass staatliche Mittel nicht zurückgefahren, sondern nach Möglichkeit weiter gesteigert werden. Die Studierenden erhalten damit für ihre Beitragszahlung einen echten und adäquaten Mehrwert. Studienbeiträge ermöglichen ihnen ein erfolgreicheres und schnelleres Studium. Das haben auch die Erfahrungen aus anderen Ländern, in denen Studienbeiträge bereits eingeführt sind, gezeigt. Insgesamt entstehen deshalb Studierenden, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, durch die Einführung von Studienbeiträgen keine wesentlichen Nachteile.