Studienbeiträge

Der Studienbeitrag beträgt an der Universität Würzburg 500 Euro und muss grundsätzlich von allen Studierenden entrichtet werden. Für ein Teilzeitstudium beträgt der Studienbeitrag 250 Euro. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Zahlung und Befreiungsmöglichkeiten:
Ausnahmen von der Zahlung des Studienbeitrags
Die einzelnen Befreiungsgründe
Aktuelles für die Rückmeldung zum Sommersemester 2012:
Bitte stellen Sie Anträge für das Sommersemester 2012 möglichst bis 9. Dezember 2011.
Anträge zum Wintersemester 2011/12 können noch bis einschließlich 1. Dezember 2011 (Ausschlussfrist!) gestellt werden.
Befreiung vom Studienbeitrag - Ablauf der Antragstellung:
Zur Immatrikulation:
Online einschreiben (siehe Bewerbung und Einschreibung), restlichen Semesterbeitrag überweisen (bei der Immatrikulation i.H.v. 97,- €) und vollständigen Befreiungsantrag mit den Immatrikulationsunterlagen einreichen.
Zur Rückmeldung:
Stellen Sie den Antrag am besten vor Beginn der Rückmeldefrist des jeweiligen Semesters. Dann können Sie nämlich sicher bis zur Rückmeldung von der Zahlung des Studienbeitrags befreit werden. Zur Rückmeldung müssen Sie noch den restlichen Semesterbeitrag (= 97,- €) überweisen. Wenn Sie den Antrag später stellen: Wir benötigen für die Bearbeitung normalerweise ca. 14 Tage - abhängig von der Antragsmenge ggf. länger.
Zur Rückmeldung müssen Sie dann jedoch ggf. noch den vollen Semesterbeitrag (= 597,- €) überweisen.
Nach der Rückmeldung:
Stellen Sie den Antrag
für ein Wintersemester: bis spätestens 1. Dezember (Ausschlussfrist!) für ein Sommersemester: bis spätestens 1. Juni (Ausschlussfrist!). Über diese Fristen hinaus können Befreiungsanträge für das laufende Semester nur noch dann berücksichtigt werden, wenn der Befreiungsgrund
- aus nicht selbst zu vertretenden Gründen später eintritt und
- der Antrag auf Befreiung unverzüglich gestellt wird.
Eine rückwirkende Befreiung für bereits abgelaufene Semester ist generell nicht mehr möglich.
Rechtliches:
Erhoben werden Studienbeiträge in Bayern seit dem Sommersemester 2007, und zwar aufgrund der Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23. Mai 2006 in der jeweils gültigen Fassung gemäß Art. 71 i.V.m. Art. 101 Abs. 1 des BayHSchG. Näheres, insbesondere zur Höhe, Erhebung und Verwendung der Studienbeiträge hat die Universität durch die Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Universität Würzburg vom 25. September 2006 in der Fassung der Änderungssatzung vom 11. November 2009 geregelt.
FAQ, Studienfinanzierung, Verwendung Studienbeiträge
Häufig gestellte Fragen (FAQs) hier
Bayerisches Studienbeitragsdarlehen
Befreiungsstatistiken
Eine Übersicht der immatrikulierten Studierenden und der erfolgten Befreiungen finden Sie unter den nachfolgend aufgeführten Semestern. Es handelt sich jeweils um Tagesstände.
