Rücktritt von der Prüfung / Prüfungsunfähigkeit
Allgemeine Information |
Aufgrund der Regelung der Zwischenprüfungsordnung ist ein Rück- tritt von der oder den angemeldeten Fachprüfungen nach Zugang des Zulassungsschreibens, das für alle angemeldeten Kandidaten umgehend nach dem allgemeinen Meldeschluss des jeweiligen Prüfungstermins versandt wird, nicht mehr möglich. Eine sichere Rücknahmemöglichkeit besteht daher nur bis zum jeweiligen Meldeschluss. In der Zwischenprüfungsordnung i.d.F. vom 12.9.2000 ist der Fall von Prüfungsunfähigkeit (oder andere wichtige Gründe), die eine Teilnahme zu Fachprüfungen nicht möglich machen, derzeit (noch) nicht geregelt. |
Dennoch gilt |
"Der Student hat sich so rechtzeitig zu den Teilprüfungen zu melden, dass er sie einschließlich einer etwaigen Wiederholungsprüfung bis zum Ende des vierten Fachsemesters vollständig abschließen kann" (§ 5 Abs. 3 Satz 1 ZwPrO) |
