Prüfung
Vorbemerkung | ||
Das Prüfungsamt für die Durchführung der Zwischenprüfung ist ausschließlich für die Zwischenprüfungen nach der Zwischenprüfungsordnung zuständig. In Zweifelsfragen können Sie sich an den | ||
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Prüfungstermine | ||
Im Studiengang Rechtswissenschaft finden die schriftlichen Prüfungen an 2 Prüfungszeiträumen statt : | ||
Frühjahrsprüfung |
| Herbstprüfung |
Meldeschluss : 10. Januar |
| Meldeschluss : 10. Juni |
Dauer : innerhalb 1 Woche |
| Dauer : innerhalb 1 Woche |
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Sollten Sie ein Praktikum oder gar einen Urlaub in einem dieser variablen Zeiträume einplanen, so können Sie keine Auskünfte hierüber vom Prüfungsamt vor der endgültigen Festlegung der Zeiträume erhalten. Eventuelle Zusagen Ihrerseits erfolgen daher stets auf eigenes Risiko! | ||
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Wichtige Information | ||
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Teil-Prüfungen auch zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit abgehalten werden. | ||
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Ort und Zeitpunkt der schriftlichen Prüfungen sind am Prüfungsamt ausgehängt oder hier für den aktuellen Termin abzufragen. Vergessen Sie nicht, zu jeder Prüfung das Zulassungsschreiben, das Sie nach Ihrer Anmeldung erhalten, einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) sowie eine Kopie Ihres aktuellen Studentenausweises mitzunehmen. | ||
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Zusätzlicher Hinweis | ||
Die Ausweise werden unverzüglich nach dem Austeilen der Klausuraufgaben von den Aufsichten kontrolliert. Bitte legen Sie Ihren Ausweis vor sich an den Arbeitsplatz. Vor dem Beendi- gen der Kontrolle darf der Prüfungsraum nicht verlassen werden.Bitte nehmen Sie ausschließlich die Plätze im Prüfungsraum ein, auf denen bereits Klausurenpapier ausgelegt wurde. Ersatzpapier erhalten Sie während der Prüfung jederzeit von den Aufsichten. Die Jacken und Taschen sind in den Schließfächern im Hörsaalbereich am Sanderring - soweit möglich - einzuschließen bzw. vorne auf dem Podium im Bereich der Aufsichten zu hinterlegen. Vergessen Sie nicht, Ihr Handy auszuschalten. | ||
Studienberater