Notwendige Unterlagen für die Zwischenprüfung

Wenn Sie sich noch zu keiner Teil-Leistung der Zwischenprüfung angemeldet haben,
müssen Sie vorlegen:


  1. Antragsformular
  2. Studienbuch (mit allen Stammblättern)*
  3. Geburtsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch (bei Verheirateten) in (unbeglaubigter) Kopie**
  4. Je ein Schein in Ihrem gewählten Hauptfach (Original)

*Anm. zum Studienbuch:
Sollten Sie sich zu einer oder mehreren Teil-Leistungen angemeldet haben, so ist es Ihnen überlassen,
ob Sie Ihr Studienbuch nach der letzten Teil-Prüfung wieder abholen, oder ob Sie dieses im Prüfungsamt
belassen. Im letzteren Falle müssen Sie jedoch bei einer erneuten Prüfungsanmeldung die weiteren
Stammblätter mit abgeben.
**Anm. zur Geburtsurkunde oder dem Auszug aus dem Familienbuch:
Die Urkunde ist lediglich bei der (aller)ersten Anmeldung mit einzureichen. Bei der Anmeldung zu
weiteren Teil-Prüfungen (auch Wiederholungsprüfungen) brauchen Sie diese nicht mehr vorzulegen.

(Diese Unterlagen als Anlagen (Punkt 2-4) zur Prüfungsanmeldung können auch noch bis zum Meldeschluss
nachgereicht werden. Sie sollen jedoch bereits bei der Anmeldung mit vorliegen!)


Die Rückgabe der Unterlagen erfolgt ohne weiteren Antrag mit der Aushändigung
des Zwischenprüfungszeugnisses.

Eine Rückgabe Ihrer Unterlagen erfolgt auch
- wenn Sie sich während den Prüfungen exmatrikulieren
  (bitte die entsprechende Bescheinigung vorzeigen).
- wenn Sie die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden haben.

Ein Ausleihen Ihrer Scheine (persönlich gegen Unterschrift oder mit schriftlicher Vollmacht) ist jederzeit
möglich bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Beantragen eines Stipendiums, Doppelstudium).

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